Dienstherrenwechsel und Einsicht in die bisherige Personalakte
#1

Hallo zusammen,

ich habe mich bei einem anderen Dienstherren auf eine Stelle beworben.
Ich würde gerne wissen, ob der "neue" Dienstherr bei meinem "alten" Dienstherren Einsicht in meine Personalakte nehmen kann, ohne dass ich das mitbekomme bzw. gefragt werde.

mfg
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#2

Für die Einsichtnahme wird Dein Einverständnis gefordert. Wenn Du aber nicht einverstanden bist, sehe ich schwarz für Deine Bewerbung!
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#3

(29.03.2013, 18:26)Gast schrieb:  Für die Einsichtnahme wird Dein Einverständnis gefordert. Wenn Du aber nicht einverstanden bist, sehe ich schwarz für Deine Bewerbung!

Also ich kenn das so, dass bereits in der Stellenausschreibung reingeschrieben wird, dass man im Falle einer Bewerbung bereits sein Einverständnis zur Einsichtnahme geben muss. Das ist insbesondere bei größeren Arbeitgebern Landkreis/Land so. Bei einer Stellenausschreibung einer Kommune habe ich das bislang noch nicht gesehen.
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#4

Moin,

bei meiner Kommune wird vor einer abschließenden Zusage das Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte erbeten. Wird dieses nicht erteilt, gibt es mindestens ein weiteres Gespräch. Ich kenne Einstellungsvorgänge, die anschließend gescheitert sind. Empfohlenes Verhalten: Wenn es schwarze Punkte gibt, diese im Vorstellungsgespräch an geeigneter Stelle erläutern. Zumindest einige der abgelehnten BewerberInnen hätten dann bei uns noch eine Chance gehabt...

Grüße
1887
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