11.03.2022, 11:30
Frage: ein Polizeibeamter wechselt zum 01.03.2022 in ein anderes Bundesland. Der Herkunfts-Dienstherr zahlt den Corona-Bonus erst mit den April-Bezügen aus; der neue Dienstherr zahlt nur an Beamte, die zumindest seit dem 29.11.2021 im Dienst standen.
Dann besteht kein Anspruch auf die Sonderzahlung, richtig ?
Dann besteht kein Anspruch auf die Sonderzahlung, richtig ?