Dienstherrenwechsel
#1

Guten Morgen Zusammen. 
Ich arbeite im Öffentlichen Dienst seit 15 Jahren (RLP TVöD) mit der Eingruppierung E1 Stufe 6. Reinigung. 
Möchte aber meinen Dienstherren wechseln nach Hessen zum Tarif TV-N. Welches eine höhere Eingruppierung hat als was ich jetzt habe. Da ich für der neue Eingruppierung eine Fachausbildung habe und 16 Jahren nachzuweisen habe. 
Frage: Muss ich mit einer relevanten Probezeit beim neuen Dienstherren rechnen? Da meiner Meinung nach es sich hier um einen Transfer handelt, nur halt ein anderen Bereich. Kann er mich auf der Straße setzen, falls er mich nicht behalten will?  
Vielleicht kennt sich der eine oder andere aus. 
Danke schonmal im Voraus für Eure Mühe.
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#2

"Frage:Muss ich mit einer relevanten Probezeit beim neuen Dienstherren rechnen? "
Es ist kein Dienstherr und kein  Arbeitgeber. Ja, eine neue Probezeit und insbesondere eine Wartezeit von 6 Monaten ohne Anwendung des Kernbereichs des Kündigungsschutzgesetzes ist zu erwarten.

"Kann er mich auf der Straße setzen falls er mir nicht behalten will?"
Ja.
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