Dienstaufsichtsverfahren gegen Bürgermeister
#1

Mein Vorgesetzter ( Bürgermeister ) weigert sich eine Abmahnung zurück zu nehmen. Diese Abmahnung wurde vor einem viertel Jahr zugestellt und umgehend als inhaltlich falsch, voller Formfehler, unverhältnismäßig, rechtlich unhaltbar und fachlich falsch zurückgewiesen.
Offensichtlich wird nun versucht, statt zu reagieren die Sache einfach so lange zu verzögern ( Briefe werden nicht beantwortet, gesetzte Fristen ignoriert, geforderte Personalgespräche verweigert ), bis sie sich alles in Luft auflösen. Gibt es eine Möglichkeit, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn einzureichen und bitte bei welcher Stelle?
Vielen Dank
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#2

"inhaltlich falsch, voller Formfehler, unverhältnismäßig, rechtlich unhaltbar und fachlich falsch zurückgewiesen"
Schwer, dass alles auf einmal zutrifft.

"Briefe werden nicht beantwortet, gesetzte Fristen ignoriert, geforderte Personalgespräche verweigert"
Es geht um ein Arbeitsverhältnis? Als Arbeitgeber hat man da sehr viel Spielraum. Einseitig gesetzte Fristen sind lustig, aber kein Grund zu springen. Ob es Dienstvereinbarungen gibt, aus der ein Anspruch auf ein Personalgespräch erwächst, kann hier im Forum niemand beurteilen. Wenn dies der Fall ist, könnte man den PR bitten, die Einhaltung der Dienstvereinbarung durchzusetzen.

"Gibt es eine Möglichkeit Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ihn einzureichen"
Wenn man unterschiedliche rechtliche Sichtweisen zu einem Sachverhalt hat ist nicht die Dienstaufsichtsbeschwerde das Instrument der Wahl, sondern die Klage. Auch wenn es selten zu empfehlen ist kann bei einer Abmahnung, die "inhaltlich falsch, voller Formfehler, unverhältnismäßig, rechtlich unhaltbar und fachlich falsch" ist, die Durchsetzung einer Entfernung aus der Personalakte sinnvoll sein. Man muss beachten, dass der Formfehler dann ggf. durch eine neue Abmahnung geheilt werden kann. Da kann aus rechtlicher Sicht eine Abmahnung mit Formfehler weniger schädlich sein als eine dann formal korrekte.

Zuständig für ein Arbeitsverhältnis wäre das Arbeitsgericht.

Ob eine Dienstaufsichtsbeschwerde zumindest theoretisch möglich ist oder ggf. nur eine Fachaufsichtsbeschwerde hängt davon ab, um welches Bundesland es geht.
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#3

Vielen Dank für die Antwort, es handelt sich um Bayern.
Die Abmahnung rügt übrigens das angebliche Nichteinhalten von Ruhezeiten und ist einfach unter anderem voller Rechenfehler.
Nochmals vielen Dank.
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#4

Geh zum Anwalt und zieh diesen I.... vors Arbeitsgericht. Ggf. zusätzlich andere Schritte einleiten, damit er seinen Job verliert oder ggf. Ärger bekommt.

Gibt leider viel zu viele Leute aktuell im öffentlichen Dienst, die ihre Macht Position ausnutzen.
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#5

habe heute Klage eingereicht.
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