Demonstration gegen Arbeitgeber
#1

Dürfen kommunale Personalräte und Mitarbeiter der kommunalen Verwaltung außerhalb des Streikrechtes gegen inhaltliche Entscheidungen öffentlich demonstrieren?
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#2

Das kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Die Grundrechte des einzelnen Beschäftigten ist gegenüber dem Loyalitätsinteressen des Arbeitgebers abzuwägen. Personalräte sollten dies nicht in der Funktion als Personalrat tun.
Problematisch sind extremistische Positionen. Daneben Beleidigungen des Arbeitgebers bzw. dessen Vertreter.
Grundsätzlich gibt es auch eine Abstufung bei Beamten und Tarifbeschäftigten und daneben kann die berufliche Position eine Rolle spielen.
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#3

Danke für die schnelle Rückmeldung. Ich konkretisiere das mal: Dürfen Kita-Mitarbeitende gemeinsam mit dem Personalrat vor der Sitzung eines Stadtrates öffentlich mit Schildern und Grabkerzen demonstrieren, weil der Rat die Frage diskutiert, ob die Kitas an freie Träger abgegeben werden könnten?
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#4

Der Personalrat als Personalrat sollte nicht demonstrieren. Wenn es Personen sind die zufällig im Personalrat sind greift der Punkt nicht.

Es muss natürlich in der Freizeit sein.

Es kommt darauf an was auf dem Schild steht. Die Zuspitzung mit Grabkerzen dürfte noch gedeckt sein.
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#5

Hallo,
als Personalrat wäre ich da eher vorsichtig. Es gibt Gerichte, die dann auch schon einmal gegen den Personalrat entscheiden, da es sich meistens um bekannte Personen aus dem Personalrat handelt, die allgemein bekannt sind. Voraussetzung ist allerdings eine Klage. Zumindest könnte die Dienststelle aber den Personalrat dafür rügen!
Es gilt grundsätzlich die Friedenspflicht zwischen dem Personalrat und der Dienststelle und das gilt auch während der privaten Zeit.
LG
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#6

Die "Friedenspflicht" gemeint ist vermutlich die vertrauensvolle Zusammenarbeit (?) berührt nicht die Meinungsfreiheit oder Demonstrationsrecht als Privatperson in der Freizeit.
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#7

Dann mach es doch.
Unter "Friedenspflicht" ist wirklich die "Neutralität" gemeint.
So heißt es in § 2 Absatz 2 NPersVG ( Landes Personal VG Niedersachsen):
"Dienststelle und Personalrat haben alles zu unterlassen, was geeignet ist, den Frieden in der Dienststelle zu beeinträchtigen."
In meiner Anfangszeit habe ich eben ein Urteil gelesen, bei dem das Gericht davon ausgegangen ist, dass gerade ein Personalratsvorsitzender auch in seiner Freizeit als Mitglied des Personalrates erkannt werde und er daher nicht aktiv an der Demo teilnehmen darf. Aber es ist schon lange her, ich habe hierfür auch kein Aktenzeichen und kann nur hoffen, dass heute anders entschieden würde.
LG
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#8

Hallo,
mein Hinweis "Dann mach es doch" wird sicherlich von einigen falsch verstanden.
Ich möchte nicht damit sagen, dass es mir egal ist und dass mir die Argumente dabei ausgehen.
Ich lese eben viele Kommentare, die den Begriff "Friedenspflicht und Arbeitskampfverbot" schon mal beinhalten und gehe dann davon aus, dass das bekannte "Schagworte" sind.
Ich sehe es grundsätzlich so, dass jeder seine eigenen Erfahrungen sammeln muss. Diese Seite soll doch eigentlich nur eine Hilfestellung geben (vielleicht aus Erfahrungen anderer).
Eine rechtsverbindliche Aussage können und dürfen wir hier ja nicht geben und leisten.

Vom Gefühl her gibt es bei allen Antworten meistens zwei Lager : Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Übrigens, ich gehöre dem Lager der Arbeitnehmer an, dennoch sehe ich es so, dass Personalräte nicht gegen die eigene Dienststelle demonstrieren dürfen. Anders ist z. B. eine Demo zur Tarifverhandlung. Dafür sind dann ja aber auch die Gewerkschaften zuständig.
LG
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#9

Ich würde das auch nicht nur für Personalräte sondern auch für "normale" Angestellte so sehen. Öffentlich auf seinen Arbeitgeber schimpfen und ihn womöglich schlecht machen zerstört das Vertrauensverhältnis.
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