(23.09.2015, 07:00)maikom schrieb: Wie kann es als Deckung zur Verfügung stehen, wenn die liquiden Mittel gar nicht da sind und spekulativ drauf gehofft wird, dass die Mittel auch kommen. Zweitens der Fördermittelgeber wird die Mittel mit Sicherheit nicht zur Deckung anderer Finanzlücken auszahlen.
@maikom:
Grundsätzlich haben wir hier das Problem, dass sich der Threaderöffner vmtl. nicht mehr melden und somit auch keine weiteren Informationen liefern wird. Ich gehe davon aus, dass er nicht aus dem Finanzbereich der Kommune kommt. Wir wissen ja noch nicht einmal, welches Bundesland hier gemeint ist.
Ich vermute
a) dass das Förderprojekt (Bau-Maßnahme) selbst noch nicht beauftragt wurde, aber sofort nach Bewilligungsbescheid angefangen wird.
b) Die Deckung f.d. anderen Projekte nur temporär ist.
Variante b1: § 117 Abs. 1 NKomVG: Über-/Außerplanmäßige Auszahlungen u. Aufwendungen nur, wenn die Deckung gewährleistet ist. Der Begriff "gewährleistet" ist nicht mit "tatsächlich geflossen/vorhanden" gleichzusetzen. Mit Hinweis auf den Grundsatz der Jährlichkeit kann sich diese Regelung nämlich nur auf das lfd. HH-Jahr beziehen (vgl. Horstmann/Anders), d.h. es kann bspw. eine Mehraufwendung im März d.J. durch eine zu erwartende Deckung zum Jahresende finanziert und gedeckt werden.
Variante b2: § 117 Abs. 1 NKomVG: Ggfs. sind mit "andere Projekte" Maßnahmen gemeint, die im Folgejahr des HH geplant sind und die Deckung auch erst im Folgejahr gesichert ist und es sich hier insofern lediglich um eine temporäre oder aber sogar "software-technisch bedingte" Deckung handelt.
Wie gesagt, alles spekulativ und auf Nds. bezogen. Und am Ende erwartet zudem der Fördermittelgeber eine Abrechnung, d.h. spätestens zum 31.12. muss alles gem. den Förderrichtlinien gebucht und nachgewiesen werden...
Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael