Deckungsfähigkeit durch Fördergelder
#1

Hallo
ich habe eine Frage. Die Stadt hat Fördergelder für ein bestimmtes Projekt beantragt und erwartet den Bewilligungsbescheid im Herbst. Nun wird ein Teil der Fördergelder für die Deckung anderer Projekte verwendet, die jedoch nicht mit dem Förderantrag in Zusammenhang stehen. Ist das überhaupt möglich?
Vielen Dank im Voraus
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#2

Die Frage ist etwas unklar. Verwenden kann man das Geld doch erst, nachdem es bewilligt wurde, denn erst dann steht es zur Verfügung.
Sicherlich ist es praktisch möglich, das Geld dann für "Irgendwas" zu verwenden.
ABER: bei Fördermitteln muss normalerweise zum Schluss nachgewiesen werden, dass sie für den beantragten Zweck ausgegeben wurden, und wenn nicht, dass sie dann zurückgezahlt werden müssen...
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#3

Das Geld ist weder bewilligt noch geflossen aber wird und wurde bereits zur Deckung unterschiedlicher anderer Projekte verwendet.
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#4

Einen solchen Deckungsvorschlag würde unsere Kämmerei nicht akzeptieren. Zum einen wegen der Zweckbindung, der die Fördergelder wohl unterliegen.
Zum anderen muss die Mehreinnahme bei uns zum Soll gestellt sein, wenn diese für andere Mehrausgaben übertragen werden sollen. Und hier ist eine Sollstellung ja noch nicht möglich, da die Fördergelder noch gar nicht bewilligt wurden.
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#5

Welches Bundesland? Die Fragestellung lässt vermuten, dass dem Fragesteller weitere, vmtl. wichtige Informationen fehlen. Grundsätzlich sollte die eingesetzte Finanzsoftware Mehreinzahlungen nur als Deckung akzeptieren, wenn diese bereits tatsächlich erfolgt sind. Da dies lt. Fragestellung noch nicht passiert ist, gehe ich davon aus, dass es sich nicht um über-/außerplanmäßige Mehrauszahlungen sondern um bereits im regulären HH veranschlagte Mittel handelt. Der Fördergeber lässt sich zudem die zweckentsprechende Mittelverwendung nachweisen und verlangt diese i.d.R. zurück - sofern die Mittel zweckentfremdet verwendet wurde. Davon gehe ich aber nicht aus, vielmehr wird die "Andersverwendung" vmtl. nur temporär sein bzw. nur die Liquidität betreffen. Ich vermute, dass dem Fragesteller (sorry) hier einige Informationen fehlen.
Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#6

Wie kann es als Deckung zur Verfügung stehen, wenn die liquiden Mittel gar nicht da sind und spekulativ drauf gehofft wird, dass die Mittel auch kommen. Zweitens der Fördermittelgeber wird die Mittel mit Sicherheit nicht zur Deckung anderer Finanzlücken auszahlen.
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#7

(23.09.2015, 07:00)maikom schrieb:  Wie kann es als Deckung zur Verfügung stehen, wenn die liquiden Mittel gar nicht da sind und spekulativ drauf gehofft wird, dass die Mittel auch kommen. Zweitens der Fördermittelgeber wird die Mittel mit Sicherheit nicht zur Deckung anderer Finanzlücken auszahlen.
@maikom:
Grundsätzlich haben wir hier das Problem, dass sich der Threaderöffner vmtl. nicht mehr melden und somit auch keine weiteren Informationen liefern wird. Ich gehe davon aus, dass er nicht aus dem Finanzbereich der Kommune kommt. Wir wissen ja noch nicht einmal, welches Bundesland hier gemeint ist.

Ich vermute
a) dass das Förderprojekt (Bau-Maßnahme) selbst noch nicht beauftragt wurde, aber sofort nach Bewilligungsbescheid angefangen wird.
b) Die Deckung f.d. anderen Projekte nur temporär ist.
Variante b1: § 117 Abs. 1 NKomVG: Über-/Außerplanmäßige Auszahlungen u. Aufwendungen nur, wenn die Deckung gewährleistet ist. Der Begriff "gewährleistet" ist nicht mit "tatsächlich geflossen/vorhanden" gleichzusetzen. Mit Hinweis auf den Grundsatz der Jährlichkeit kann sich diese Regelung nämlich nur auf das lfd. HH-Jahr beziehen (vgl. Horstmann/Anders), d.h. es kann bspw. eine Mehraufwendung im März d.J. durch eine zu erwartende Deckung zum Jahresende finanziert und gedeckt werden.
Variante b2: § 117 Abs. 1 NKomVG: Ggfs. sind mit "andere Projekte" Maßnahmen gemeint, die im Folgejahr des HH geplant sind und die Deckung auch erst im Folgejahr gesichert ist und es sich hier insofern lediglich um eine temporäre oder aber sogar "software-technisch bedingte" Deckung handelt.

Wie gesagt, alles spekulativ und auf Nds. bezogen. Und am Ende erwartet zudem der Fördermittelgeber eine Abrechnung, d.h. spätestens zum 31.12. muss alles gem. den Förderrichtlinien gebucht und nachgewiesen werden...

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#8

korrigiere: Variante b2 bezieht sich auf § 117 Abs. 2 NKomVG.
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#9

(23.09.2015, 12:26)Taschentuch schrieb:  Variante b2: § 117 Abs. 1 NKomVG: Ggfs. sind mit "andere Projekte" Maßnahmen gemeint, die im Folgejahr des HH geplant sind und die Deckung auch erst im Folgejahr gesichert ist und es sich hier insofern lediglich um eine temporäre oder aber sogar "software-technisch bedingte" Deckung handelt.

Hallo Michael,
wenn es nur temporär oder software-technisch-bedingt ist, dann schalte ich einfach die Ansatzprüfung auf dem Produkt-Konto aus ;-)

Wenn ich den Ausgangspost lese ging es doch mehr darum, eventuelle Fördergelder zweck zu entfremden, für wahrscheinlich andere wichtigere Baumaßnahmen. Wie auch immer das gehen soll und wie auch immer die Verwaltung das mit der Fördergeldstelle abrechnen will.
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#10

Sorry ein bisschen verspätet hier meldet sich der Fragesteller noch einmal.
Bundesland NRW – Es wurden Fördergelder für ein Förderprojekt Stadtgebiet (Stadtumbau West) beantragt, mit deren Bewilligung im Herbst 2015 gerechnet wird. Jetzt werden mit diesen geplanten Mitteln vier andere Projekte, die weder in diesem Gebiet noch mit dem Förderprojekt im Zusammenhang stehen, finanziert/gedeckt. Den Mitteilungsvorlagen ist zu entnehmen: Die Deckung erfolgt in voller Höhe durch Einsparungen bei der INV Stadtumbau West. Meinem Verständnis nach werden demnach die beantragten Mittel für dieses Projekt für diese anderen Projekte verwendet und stehen nicht mehr für die im Rahmen dieses Förderantrages geplanten beantragten Maßnahmen zur Verfügung.
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#11

@maikom: Ansatzprüfung deaktivieren? Jetzt wird dieser Thread auch für Rechnungsprüfer interessant S0351 ...

@Gast: Das Stichwort ist  "Einsparungen". Diese beziehen sich nicht auf die Fördereinzahlungen sondern auf die im HH-Plan veranschlagten Auszahlungen.

Fiktives Beispiel:
1. Stadt plan im HH Auszahlungen von 100.000 € und Einzahlungen (Fördermittel) von 40 % bzw. 40.000 €. Der Rest, also 60.000 €, geht auf Kosten der Stadt.

2. Für die Abrechnung ist bereits jetzt absehbar, dass die Maßnahme anstatt 100.000 nur 70.000 kosten wird.
Neue Rechnung: Auszahlungen 70.000, Einzahlung 40% bzw. 28.000 €, Der Rest, also 42.000 € geht auf Kosten der Stadt.

3. Die Stadt kann nun die geplanten verbliebenenen Ansätze zur Deckung anderer Maßnahmen nutzen.
Var. 3.1: Die Stadt nimmt (100.000 Ansatz minus 70.000 Kosten=) 30.000 € zur Deckung anderer Maßnahmen. Haushaltsrechtlich in Ordnung.
Var. 3.2: Die Stadt nimmt (Geplanter Saldo 60.000 € minus IST-Saldo 42.000 €=) 18.000 € zur Deckung anderer Maßnahmen.

Die Fördermittel selbst werden also nicht genutzt, die Abrechnung mit dem Fördermittelgeber ist soweit nicht tangiert.

Alles unter der Vermutung, dass die vier neuen Maßnahmen vom Betrag so gering sind, dass sie in voller Höhe durch verbleibende Mittel des geförderten Projektes gedeckt werden können.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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