17.09.2012, 21:10
Die Kommunalaufsicht des Spree-Neiße-Kreises und das Innenministerium Brandenburg legen sich in dieser Frage nicht fest.
Zwar sei "es nach dem Neutralitätsgebot staatlichen und gemeindlichen Organen nicht gestattet, sich in amtlicher Funktion vor Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie als Amtsträger zu unterstützen oder zu bekämpfen". Ob dies jedoch auch für Ortsvorsteher gilt, wird von beiden Behörden nicht abschließend entschieden:
http://www.lr-online.de/regionen/Wahlwer...90,3942572