DE-Mail Pflicht für Kommunen
#1

Aus dem § 1 Abs. 2 Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung EGovG geht ja die Pflicht hervor, als Behörde die Bundesrecht ausführt, ein DE-Mail Postfach einzurichten.

Heißt das, die Gemeinde die den nPA und RP ausgibt, muss ein DE-Mail Postfach zur Verfügung stellen? Gibt es in kreisangehörigen Kommunen ggf. andere Bundesaufgaben die diese Pflicht begründen würden?

Wie wird das in euren Städten und Gemeinden gehabt?

Grüße!
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#2

Also ich sehe nicht ein diese "Abzockmechanismen" der Provider wie De-Mail oder ePost zu unterstützen. Wer will Geld bezahlen für eMails versenden ?
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#3

Grundsätzlich sehe ich das auch so, wenn aber durch das DE-Mail Gesetz die Kommune dazu verpflichtet ist, sollte man im Sinne des rechtmäßigen Verwaltungshandelns dieser Pflicht evtl. auch nachkommen.
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#4

Momentan betrifft dies lt. meinem Kenntnisstand nur Behörden des Bundes. Die Kommunen und Städte zählen dazu noch nicht und sind dort auch noch nicht in der Pflicht. Es gibt einige Pilotkommunen die dort vorpreschen und schon Bescheide per De-Mail versenden. Aber wie viele wirklich erreicht werden per DE-Mail steht in den Sternen. Also wird es doch am Ende ausgedruckt und per Post ausgetragen. Ich denke privat wird sich kaum jemand eine DE-MAIL-Adresse leisten wollen....
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