27.05.2014, 09:58
Aus dem § 1 Abs. 2 Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung EGovG geht ja die Pflicht hervor, als Behörde die Bundesrecht ausführt, ein DE-Mail Postfach einzurichten.
Heißt das, die Gemeinde die den nPA und RP ausgibt, muss ein DE-Mail Postfach zur Verfügung stellen? Gibt es in kreisangehörigen Kommunen ggf. andere Bundesaufgaben die diese Pflicht begründen würden?
Wie wird das in euren Städten und Gemeinden gehabt?
Grüße!
Heißt das, die Gemeinde die den nPA und RP ausgibt, muss ein DE-Mail Postfach zur Verfügung stellen? Gibt es in kreisangehörigen Kommunen ggf. andere Bundesaufgaben die diese Pflicht begründen würden?
Wie wird das in euren Städten und Gemeinden gehabt?
Grüße!