Coronasonderzahlung
#1

Hat eine Arbeitnehmerin, die in den Monaten August-Oktober 2020 teilzeitbeschäftigt war, Anspruch auf die Coronasonderzahlung?
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#2

Ja, aber eben nur anteilig bezogen auf die Teilzeit.
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#3

D. h., trotzdem sie nicht mehr angestellt ist, bekommt sie die Zahlung anteilig?
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#4

Stichtag ist der 1.10. Wenn da das Arbeitsverhältnis besteht bekommt man die Zahlung. Für Teilzeit dann entsprechend anteilig nach Teilzeitanteil zum 1.10.
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#5

Die einmalige Corona-Sonderzahlung erhalten Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis zum Bund am 1. Oktober 2020 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1.März 2020 und dem 31.Oktober2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat“,
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#6

(11.11.2020, 12:11)Sidersangel schrieb:  Die einmalige Corona-Sonderzahlung erhalten Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis zum Bund am 1. Oktober 2020 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1.März 2020 und dem 31.Oktober2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat“,

Nicht nur zum Bund.
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