Corona Sonderzahlung nach TVL
#1

Hallo,

ich habe einen Arbeitsvertrag angelehnt an TVL.

Es wurden bereits in 2020 und 2021 Sonderzahlungen (Coronaprämien) gezahlt. Besteht dennoch ein Anspruch auf die 1300€ Sonderzahlung?
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#2

Was bedeutet angelehnt? Wie ist die Klausel im Arbeitsvertrag zur Anwendung von Tarifverträgen? Wann erfolgte 2021 die Zahlung?
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#3

In Anlehnung an den Tarifvertrag der Länder, heißt alle Tarivänderungen wurden bisher übernommen.

Prämien im Dezember 2020 und Februar 2021.
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#4

(17.03.2022, 10:49)Gast schrieb:  Hallo,

ich habe eine Arbeitsvertrag angelehnt an TVL.

Es wurden bereits in 2020 und 2021 Sonderzahlung (Coronaprämien) gezahlt. Besteht dennoch eein Anspruch auf die 1300€ Sonderzahlung?
Nein, solange nur auf den TV-L Bezug genommen wird und nicht auf diesen „ergänzende Tarifverträge‘ oder ähnlich. Die Corona-Sonderzahlung ist ja nicht im TV-L geregelt sondern im TV Corona-Sonderzahlung!
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#5

Ohne die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag wird man nicht einschätzen können ob ein Anspruch besteht.
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#6

Mein Tipp wende dich an die Gewerkschaft. Deswegen ist man Mitglied beispielsweise bei ver.di. Die treiben wenn du willst dann auch für dich das Geld ein.
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