Chance auf Höhergruppierung?
#1

Hallo,

ich arbeite in einer Verwaltung in einem technischen Beruf.

Ich habe von 2002-2005 in dieser Verwaltung meine Ausbildung gemacht und wurde ab dem 01.09.05 für 1,5 Jahre übernommen und mit E5 vergütet. Nach diesen 1,5 Jahren wurde ich für knapp 4 Monate arbeitslos und bin dann aber wieder in der gleichen Verwaltung als Schwangerschaftsvertretung eigestellt worden und in E8 Stufe 2 eingruppiert worden, obwohl die Stelle eigentlich mit E9 bewertet ist.

Im letzten Jahr habe ich dann einen festen Arbeitsvertrag bekommen. Vor einem Jahr musste ich mit einer Kollegin, die auch die E9 bekommt, die Stelle tauschen. Jetzt ist es immer noch so, dass sie weiterhin die E9 bekommt und ich nur die E8, obwohl ihre Stelle mit E9 vergütet worden ist. Ich muss dazu sagen, dass alle anderen Techniker, mit der gleichen Qualifikation auch die E9 bekommen und ich in der gesamten Abteilung der einzige bin, der immer noch mit E8 vergütet wird.

Ich habe vor ca. 3 Monaten einen Antrag auf Stellenbewertung und Höhergruppierung gestellt. Vorab wurde mir von der Personalabteilung gesagt, dass es bei mir wenig Chancen auf eine Höhergruppierung gibt, weil ich nicht die entsprechende Qualifikation habe (alle anderen mit E9 haben genau die gleiche Qualifikation) Mein Abteilungsleiter soll jetzt eine Stellenbewertung für mich schreiben.

Jetzt werde ich natürlich schon eine ganze Weile hingehalten.
Wie stehen denn meine Chancen auch in die E9 eingruppiert zu werden und wie kann ich vorgehen, falls mein Antrag abgelehnt wird?
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#2

Evtl. liegt es auch einfach daran, dass die Stelle nicht mehr wie BAT Vc her gibt.

Dann kann es durchaus sein, dass die übrigen Angestellten, die die Entgeltgruppe 9 (BAT Vb) bekommen dies noch durch Alt-Regelungen nach dem BAT (Bewährungs-und Tätigkeitsaufstieg) geschafft haben.

Der TVÖD sieht das jetzt nicht mehr vor, daher haben die "jungen" Angestellten eigentlich keine Chance mehr auf E9 (außer der Arbeitgeber ist sehr gutmütig).

Ist bei uns fast die gleiche Situation.

PS: Auf die Qualifikation des Arbeitnehmers kommt es nicht an, die Stellenbewertung richtet sich NUR nach der auszuübenden Tätigkeit!
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#3

Dann muss ich wohl abwarten, wie entschieden wird.

Dass ich bereits 2002 in dieser Verwaltung tätig war, wird mir wohl auch nichts helfen, oder?

Kann es was bringen, einen Antrag auf Gleichstellung zu stellen, wenn eine Höhergruppierung abgelehnt wird?

Wenn ich daran denke, dass ich bei gleicher Qualifikation und gleicher Arbeit in einigen Jahren über 500€ weniger verdiene nur weil ich 5 Jahre jünger als mein Kollege bin, dann kommt mir echt die Wut. Icon_evil

2005 wurden die Stellen bei uns neu bewertet und alle wurden damals in die E9 eingruppiert. (Außer eben Azubis und frisch Ausgelernte)
Selbst die Damen, die nur Adressen in den PC eintippen. Da wurde dann eine hochtrabende Stellenbewertung gemacht, damit alle die E9 bekommen. Ich mache Arbeiten für die ich eigentlich einen Abschluss als Ingenieur haben müsste und kriege weniger Geld, als jemand, der nur Adressen verwaltet und Formulare verschickt?
Kann ich dann von meinem Chef verlangen, dass ich eine Stelle bekomme, bei der ich leichtere Arbeit machen muss als jetzt?
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#4

Man muss meines Wissens für EG 9 (bzw. ab VergGr. Vb) die sachlichen Voraussetzungen (Tätigkeit) sowie die persönlichen Voraussetzungen (Qualifikation) erfüllen. Eine solche persönliche Voraussetzung ist die Fachprüfung II für Verwaltungsangestellte (vgl. § 25 BAT i.V.m. Anlage 3 zum BAT). Hat man diese Prüfung nicht, hat man bis zum Erreichen dieser Qualifikation höchstens die Möglichkeit eine Zulage zu bekommen, sofern die Stelle natürlich EG 9 hergibt.
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#5

Die verwaltungseigene Fachprüfung II ist nicht immer Voraussetzung für die Eingruppierung in E9 bzw. BAT Vb! Zumal es sich hier ja nicht um einen Verwaltungsangestellten sondern um einen Techn. AN handelt!

Ich persönlich kenne auch einige Elektriker die im öffentlichen Dienst arbeiten. Die meisten sind in EG 5/6. Elektriker-Meister waren früher bei uns auch in der E9, also die alten Hasen, die jüngeren müssen sich mit E8 als Spitzenverdient begnügen.

Und es geht noch kurioser:
Ich kenne einen jungen Elektriker-Meister (E8), der Vorgesetzter u. a. von 2 Elektriker-Meistern (E9) ist.

Und was sagt uns das? Es muss endlich eine vernünftige Entgeltordnung her, die dämlichen Übergangsregelungen zum TVÖD erlauben nahezu eine Eingruppierungswillkür....
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#6

Zitat aus 2010: "Und was sagt uns das? Es muss endlich eine vernünftige Entgeltordnung her, die dämlichen Übergangsregelungen zum TVÖD erlauben nahezu eine Eingruppierungswillkür...."

2014, 4 Jahre später: ???

(BAT -> TVöD anno 2005)

?????????????????????????
Was sagt der Wutbürger dazu ?
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