Braucht es eine Dienstanweisung?
#1

Ein Hallo in die Runde,

bei uns auf der Arbeit haben wir seit einigen Jahren ein elektronisches Zeitarbeitskonto, man meldet sich morgens am Dienstcomputer an und abends wieder ab.
Die Computer werden vom Arbeitgeber gestellt und sind nicht personenbezogen. Abteilungsintern dürfte jeder Mitarbeiter an jeden PC in der Abteilung um sich an- und abzumelden.
Ein Kollege war davon bis jetzt befreit, da er keinen zugewiesenen Computer hat, er braucht für seine Arbeit keinen, ist aber einem Bereich unterstellt.
Seit dem 01.01.2026 muss auch er das el. Zeitarbeitskonto führen. 


Leider lassen ihn die Bereichskollegen nicht an die Dienstcomputer und fordern jetzt eine Dienstanweisung.
Ja, das hört sich nach Kindergarten an, das An- und Abmelden dauert keine 5 Minuten. Die Kollegen müssten sich nichtmal aus ihrem Account abmelden. 
Braucht es für sowas wirklich eine Dienstanweisung?
Wenn ja, wem schreibt man die dann? Dem Kollegen, der nicht an den PC darf oder den Kollegen, die ihn nicht an den PC lassen.
Der besagte Kollege hat einen GdB 100, wäre da der Schwerbehindertenbeauftragte eine Möglichkeit? Oder gar der Personalrat?

Liebe Grüße
Silke
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#2

"Braucht es für sowas wirklich eine Dienstanweisung?"
Das jemand anderes den Rechner nutzen soll, während man angemeldet ist, braucht m.E. eine klare Vorgabe des Arbeitgebers. Bei Nutzung eines freien Rechners mit eigenen Account wäre es sinnvoll darüber zumindest zu informieren. Daneben braucht es eine klare Vorgabe wie die Person die Arbeitszeit erfassen soll.
"Wenn ja, wem schreibt man die dann?"
Denen die zu einem bestimmten tun/lassen aufgefordert werden.

"Der besagte Kollege hat einen GdB 100, wäre da der Schwerbehindertenbeauftragte eine Möglichkeit? Oder gar der Personalrat?"
Möglichkeit wofür. Niemand kümmert sich. Dann kann der Kollege die Schwerbehinderten Vertretung oder dem Personalrat (PR) bzw. Bevorzugt den Vorgesetzten und das Persoanlreferat ansprechen. Die Mitarbeiter können sich an PR oder Dienststelle werden.
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