Bildung eines Personalrates
#1

Hallo, 

wir sind eine AöR und beschäftigen aktuell 8 Mitarbeiter. Sind wir verpflichtet einen Personalrat zu bilden oder muss die Anfrage/das Bedürfnis aus der Mitarbeiterschaft kommen? 

Lieben Dank für eine kurze Info, sodass wir uns korrekt verhalten.

Sabine
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#2

Es wäre zu schauen was das anzuwendende Personalvertretungsgesetz sagt. Ggf. wäre von der Dienststellenleitung eine Personalversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes einzuberufen. Wenn sich dort niemand findet etc. gibt es halt keinen Personalrat.

Größere Folgen hat es nicht, wenn die Dienststellenleitung nicht aktiv wird und darauf wartet, dass die Beschäftigten selber aktiv werden.
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