Bildschirmarbeitsplatzbrille
#1

In Höhe welches Betrages muss sich der Arbeitgeber an den Kosten einer Arbeitsplatzbrille beteiligen? 
Wo ist das festgelegt?
Ich freue mich auf eure Antworten.
VG Anja
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#2

Soweit die Brille aus beruflichen Gründen nötig ist/verwendet wird, grundsätzlich in der Höhe der Kosten einer einfachen Ausführung einer solchen Brille. (Annahme ist, dass die Notwendigkeit entsprechend festgestellt wurde und vor Beschaffung mit dem Arbeitgeber geklärt wurde.)
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#3

Es gibt wohl einen Vertrag des BMi mit Optikern, der wohl die grundsätzlichen Erstattungsmöglichkeiten beinhaltet.  Leider bekommt man den nicht.
Zu erstatten sind aber die notwendigen Kosten. Welche notwendig sind, richtet sich u. a. nach den Anforderungen des Arbeitsplatzes.
LG
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#4

Fassung ca 19 €, pro Glas 104 €
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