Bilanzen des Kommunalunternehmens
#1

Wir haben ein Kommunalunternehmen für den Betrieb der Kläranlage. Diese ist bilanzpflichtig mit Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer.
Die letzte dem Gemeinderat vorgelegte Bilanz ist von 2019 (!). In der GO steht, dass die Bilanz innerhalb der ersten sechs Monate nach Beendigung des Geschäftsjahres dem Gemeinderat vorzulegen ist.
Vorstand des Kommunalunternehmens ist der Bürgermeister.
Trotz vielfacher Anfragen über den Verbleib der weiteren Bilanzen kommen immer nur Aussagen wie "zu wenig Personal" und "Arbeitsüberlastung".

Was kann ich als Gemeinderat machen, um dieses Fehlverhalten zu korrigieren?
Wir sind eine Gemeinde in Bayern.
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#2

Interessanterweise ist das bei unserem Eigenbetrieb in NRW auch der Fall. Seit vielen Jahren wurden keine Bilanzen erstellt. Auch die Begründung ist ähnlich. Erstaunlich, dass das die Kommunalaufsicht in Bayern und in NRW nicht interessiert.

So richtig erklären kann ich mir das nicht. Will man vielleicht unzulässige Überschüsse (Gewinne) bei den Abwassergebühren verschleiern, indem man die Abschlüsse nicht erstellt?!?

Im Grunde braucht man diese Kommunalunternehmen heutzutage gar nicht mehr. Die meisten Kommunen haben ja mittlerweile auch die doppelte Buchführung eingeführt. Und alleine die Prüfung der Bilanzen durch Rechnungsprüfer verursacht jährlich fünf- bis sechsstellige zusätzliche Kosten. Ferner werden in den Eigenbetrieben gerne zusätzliche Posten geschaffen (Betriebsleiter, usw.). Und diese Kommunalunternehmen sind dem Einfluss der Kommunalpolitik und der Bürger teilweise entzogen, man wurschtelt da gerne außerhalb des unmittelbaren Einflusses des Rates vor sich hin.

Als Kommunalpolitiker würde ich beantragen, das Kommunalunternehmen aufzulösen. Die Begründung ergibt sich ja schon aus den fehlenden Bilanzen: Die Gemeindeverwaltung ist mit der Führung des Betriebs überfordert, daher kann auch der Gemeinderat die Fortführung des Betriebs nicht verantworten.

Wenn dieser harte Schritt nicht gewollt ist: Einen schriftlichen Antrag im Gemeinderat stellen, dass der Bürgermeister einen Zeitplan zur Vorlage der Bilanzen vorzulegen hat. Natürlich können Sie sich auch an das Landratsamt als Aufsichtsbehörde wenden.
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