21.02.2026, 12:26
Wir haben ein Kommunalunternehmen für den Betrieb der Kläranlage. Diese ist bilanzpflichtig mit Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer.
Die letzte dem Gemeinderat vorgelegte Bilanz ist von 2019 (!). In der GO steht, dass die Bilanz innerhalb der ersten sechs Monate nach Beendigung des Geschäftsjahres dem Gemeinderat vorzulegen ist.
Vorstand des Kommunalunternehmens ist der Bürgermeister.
Trotz vielfacher Anfragen über den Verbleib der weiteren Bilanzen kommen immer nur Aussagen wie "zu wenig Personal" und "Arbeitsüberlastung".
Was kann ich als Gemeinderat machen, um dieses Fehlverhalten zu korrigieren?
Wir sind eine Gemeinde in Bayern.
Die letzte dem Gemeinderat vorgelegte Bilanz ist von 2019 (!). In der GO steht, dass die Bilanz innerhalb der ersten sechs Monate nach Beendigung des Geschäftsjahres dem Gemeinderat vorzulegen ist.
Vorstand des Kommunalunternehmens ist der Bürgermeister.
Trotz vielfacher Anfragen über den Verbleib der weiteren Bilanzen kommen immer nur Aussagen wie "zu wenig Personal" und "Arbeitsüberlastung".
Was kann ich als Gemeinderat machen, um dieses Fehlverhalten zu korrigieren?
Wir sind eine Gemeinde in Bayern.


