Bezahlung sozialpädagogischer Assistentin
#1

Mein Arbeitgeber hat mich wissentlich eingestellt, so dass ich zusammen mit der Fachkraft eine ganz neue Krippe aufbaue. Von der Organisation über Erstgespräche Eingewöhnung, Elternarbeit inkl. der Gespräche. Diese Tätigkeiten erledige ich alle selbstständig. Vielmehr fragt mich ständig meine Kollegin, die Erzieherin nach Rat.
Eingestuft wurde ich in S4 Stufe 3 aufgrund meins Studiums zur Fachkraft für Kleinkindpädagogik.
Kann ich beim Träger anfragen mich anders einzustufen weil ich weit über das Maß hinaus arbeite, was sonst die Aufgaben einer SPA sind und kann ich die von mir geleistete Tätigkeit, nämlich das Anforderungsprofil einer Erzieherin mir rückwirkend seit dem 01.08.2025, dem Tag seit dem wir die Krippe aufbauen, vergüten lassen?
Ferner möchte ich meinen Arbeitgeber darauf hinweisen, dass ich in Zukunft nur noch rein die Aufgaben einer SPA machen werde, es sei denn er vergütet mich anders.
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#2

"Kann ich beim Träger anfragen mich anders einzustufen"
Soweit mit Einstufung die Eingruppierung gemeint ist. Anfragen kannst du jeder Zeit.

"weil ich weit über das Maß hinaus arbeite, was sonst die Aufgaben einer SPA sind und kann ich die von mir geleistete Tätigkeit, nämlich das Anforderungsprofil einer Erzieherin "
Welcher Tarifvertrag, findet der Tarifvertrag vollständig Anwendung oder wurde z.B. nur eine Bezahlung nach S4 vereinbart?
Im TVöD ist das Anforderungsprofil einer Erzieherin (ohne formale Ausbildung als Erzieherin) von der S4 abgedeckt. Das wäre nur gekoppelt mit der Erfüllung der Anforderung an sonstige Beschäftigte eine höhere Entgeltgruppe.

"rückwirkend seit dem 01.08.2025, dem Tag seit dem wir die Krippe aufbauen, vergüten lassen"
Was die vom Arbeitgeber übertragene Tätigkeit ist und welche Entgeltgruppe dies begründet kann man auf Basis der bisherigen Informationen nicht einschätzen. Wenn tatsächlich vom Anfang an Aufgaben übertragen wurden die zusammen mit der Erfüllung von Anforderungen an die Person eine höhere Eingruppierung begründen, dann wäre diese Eingruppierung von beginn an gegeben. Im TVöD greift hinsichtlich Zahlung dann aber eine tariflcihe Ausschlussfrist von 6 Monaten. Für davor liegende Zeiträume könnten keine Zahlungen mehr durchgesetzt werden.

"Ferner möchte ich meinen Arbeitgeber darauf hinweisen, dass ich in Zukunft nur noch rein die Aufgaben einer SPA machen werde, es sei denn er vergütet mich anders."
Im TVöD dürfte er dir auch Aufgaben nach S4 Fallgruppe 3 übertragen. Also Erziehertätigkeiten. Es sei denn der Arbeitsvertrag begrenzt die Tätigkeit auf SPA-Tätigkeiten und erlaubt keine Übertragung anderer Tätigkeiten der Entgeltgruppe. Soweit die Aufgaben als Erzieherin vom Arbeitsvertrag gedeckt sind, wäre eine Weigerung der Erfüllung dieser Aufgaben arbeitsrechtlich nicht zulässig. Folgen kann dann Abmahnung und später Kündigung sein.
Wenn die Tätigkeiten tatsächlich nicht vom Arbeitsvertrag gedeckt sind, dürfte man die Aufgaben ablehnen.
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