13.09.2026, 13:02
Ich bin seit ca. 13 Monate im Standesamt als Standesbeamtin tätig und bin erstmal in Entgeltgruppe 8 eingestuft. Habe im August letzten Jahre einen Antrag auf „Höhergruppierung entsprechend meiner Tätigkeit“ gestellt. Mir wurde gesagt, dass die Stelle vom kommunalen Prüfungsverband geprüft wird. Jedoch ist die Überprüfung noch nicht abgeschlossen! Nun meine Frage: bekomme ich, wenn die Stelle in 9a oder höher ausfällt die Nachzahlung ab dem Antragsdatum oder tatsächlich ab Prüfung rückwirkend 6 Monate?


