Bezahlung nach Tätigkeit als Standesbeamtin
#1

Ich bin seit ca. 13 Monate im Standesamt als Standesbeamtin tätig und bin erstmal in Entgeltgruppe 8 eingestuft. Habe im August letzten Jahre einen Antrag auf „Höhergruppierung entsprechend meiner Tätigkeit“ gestellt. Mir wurde gesagt, dass die Stelle vom kommunalen Prüfungsverband geprüft wird. Jedoch ist die Überprüfung noch nicht abgeschlossen! Nun meine Frage: bekomme ich, wenn die Stelle in 9a oder höher ausfällt die Nachzahlung ab dem Antragsdatum oder tatsächlich ab Prüfung rückwirkend 6 Monate?
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#2

"Nun meine Frage: bekomme ich, wenn die Stelle in 9a oder höher ausfällt die Nachzahlung ab dem Antragsdatum oder tatsächlich ab Prüfung rückwirkend 6 Monate?"
6 Monate vor der wirksamen hinreichend konkreten Forderung der Bezahlung nach E9a in Textform gegenüber dem Arbeitgeber. Ein Antrag auf Höhergruppierung ist dafür nicht geeignet. Wenn auf den Antrag verzichtet wird, müsste der Arbeitgeber 6 Monate rückwirkend von dem Datum wo der Arbeitgeber seinen Fehler erkannt hat, das Gehalt nachzahlen.
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