Bezahlter Straßenausbau-bzw. Neubau
#1

Habe bei einem gekauften Grundstück von der Stadt die neue Erschließungs-Straße mit bezahlt, dies vor 8 Jahren.
Trotz mehrmaligen Rückfragen wird sie bisher nicht gebaut.
Ist es richtig, das nach 6 Jahren die Straßen gebaut werden muß od. sonst kann man sein Geld wieder bekommen.
Natürlich muß ich den gleichen Betrag wieder überweisen, wenn die Straße gebaut wird.
Kann man auch für die Zeit nach den 6 Jahren Zinsen einfordern (also bei mir für die 2 Jahre)?
MfG
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#2

Gemäß § 133 Abs. 2 BauGB entsteht die Beitragspflicht mit der Herstellung der Erschließungsanlage. Es kann sich daher im vorliegenden Fall nicht um einen mit Bescheid festgesetzten Erschließungsbeitrag handeln.

Ich gehe daher davon aus, dass das Grundstück von der Gemeinde erworben wurde und die zu erwartenden Erschließungskosten im durch privatrechtlichen Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis mit enthalten sind. In dem Fall muss man die entsprechenden Regelungen im Kaufvertrag lesen.
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