Hallo,
ich habe eine Frage zur Bewertung (NRW):
Unserer Stadt wurden aus Herabstufungen diverse Landesstraßen vom Land geschenkt. Wie sind diese zu erfassen und zu bewerten ?
Viele Grüße
Claudia
28.11.2006, 09:44
Hallo Claudia,
es gibt viele Fälle, wo die AHK nicht bekannt sind. Bei uns in den neuen Bundesländern kann man z.B. nie von Ostmark umrechnen...
Auch wenn "geschenkt", hat die Straße einen Wert.
Im öffentlichen Sektor finden häufiger solche Übertragungen statt, so dass der allgemeine Ansatz (Schenkung=kostenlos) nicht zutreffend ist.
Wenn die AHK nicht bekannt sind, ist ein Sachwerverfahren anzuwenden:
Fläche der Straße * örtlich durchschnittliche Baukosten /m² (für Neubau) * Zustandsfaktor (100%=Neu, entsprechend dem tatsächlichen Zustand darunter einstufen).
Dazu muss man Zustandsklassen definieren (Bsp. Schulnoten wie NRW oder einzelne Schadensmerkmale mit Gewichtung wie SH) und die örtlichen Baukosten für Straßenklassen ermitteln.
Viel Erfolg
Elke
Da keine AHK bekannt sind, ist ein Ersatzwertverfahren heranzuziehen. Dass, was dazu bereits geschrieben wurde, sind z.T. landesspezifische Regelungen. Weitere Hinweise dazu findest Du in den Bewertungsrichtlinien Deines Landes.
Viel Erfolg