Bewerbung von Beamter auf Probe auf Angestelltenverhältnis/ Student
#1

Guten Tag,
ich bin z.Z. Beamter auf Probe beim Bund. Ich interessiere mich nun aber für ein weiteres Studium bzw. eine Ausbildung, die nichts mit dem Beamtenrecht zu tun haben. Muss ich eine solche Bewerbung zum quasi Angestelltenverhältnis bei meinem Dienstherrn angeben?
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#2

Hallo,
nein, eine solche Pflicht dies mitzuteilen kann ich aus dem Beamtenrecht nicht herleiten. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass dein jetziger Dienstherr dir deine externe Bewerbung übel nimmt, wenn diese herauskommt.
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