Bewerbung als Politesse
#1

Hallo, ich würde mich gern als Politesse bewerben. Nun habe ich aber mal eine Frage: Was ist der Fachausdruck für Politesse? Ich habe Mister Google gefragt aber mittlerweile 5 verschiedene Berufsbezeichnungen. Kann mir jemand helfen?
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#2

Das dürfte vom Bundesland abhängen; in BW "Gemeindevollzugsbedienstete" oder aber (je nach Umfang der Aufgaben und Organisationsform) "Bedienstete des Kommunalen Ordnungsdienstes".
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#3

Ich bevorzuge den Ausdruck Verkehrsüberwacher.
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#4

Verkehrsüberwacher greift aber viel zu kurz, wenn man sich die (offiziellen) Aufgaben des Gemeindevollzugsdienstes anschaut.

Das Polizeigesetz sagt:
"Die gemeindlichen Vollzugsbediensteten haben bei der Erledigung ihrer polizeilichen Dienstverrichtungen die Stellung von Polizeibeamten im Sinn dieses Gesetzes. Im Rahmen ihrer Aufgaben haben sie die Stellung von Polizeibeamten und haben damit die gleichen Rechte und Pflichten, bis hin zur Anwendung von unmittelbarem Zwang."

Nach der Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz hat der GVD abgesehen von der Überwachung des ruhenden und teilweise auch fließenden Verkehrs insbesondere auch folgende Zuständigkeiten:
  • Vollzug von Gemeindesatzungen und Polizeiverordnungen
  • Verkehrsregelung bei Veranstaltungen
  • Überwachung der Räum- und Streupflicht
  • örtliche Ermittlungen für die Meldebehörde (Durchsetzung der Meldepflicht)
  • Überwachung von Reisegewerbe und Marktwesen
  • Unterbindung von Ruhestörungen (z. B. auf öffentlichen Plätzen und in Grünanlage)
  • Ermittlungen bei illegaler Abfallbeseitigung
  • Überprüfung der Berechtigung zu Jagd und Fischerei
  • Schädlingsbekämpfung
  • Brandschutz in der freien Landschaft (= Unterbinden illegalen Grillens etc.)
  • Einfangen herrenloser Tiere
  • Schutz von Grünanlagen, Spielplätzen etc. vor beschädigung und Verschmutzung
  • Maßnahmen gegen unerlaubtes Plakatieren
  • Überwachung von Sperrzeit, Ladenschluss und Sonntagsruhe
  • Überwachung Einhaltung Jugendschutz
  • etc.

Die Tatsache, dass man sich vielerorts leider auf das Aufschreiben von Falschparkern beschränkt, ist noch kein Grund, den Beruf an sich darauf zu reduzieren.
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