04.02.2022, 11:26
Hat eine unbezahlte Freistellung einen Einfluss auf die Betriebszugehörigkeit und somit auf die Stufensteigerung? D.h. wenn innerhalb der 2 Jahre in der ein Wechsel nach Ablauf der 2 Jahre von der EG5/1 in die EG5/2 erfolgen würde, eine unbezahlte Freistellung von 6 Monaten aufgrund von Pflege stattgefunden hat, verlängert sich dann die Stufenlaufzeit entsprechend um diese 6 Monate?