19.08.2025, 16:05
Guten Tag,
ich bin seit 3 Jahren und 3 Monaten bei meinem Arbeitgeber angestellt.
- 2 Jahre als Werkstudent.
- 14-tägige Unterbrechung, weil Anschlussvertrag nicht rechtzeitig fertig geworden ist.
- 4 Monate als Werkstudent.
- knapp 11 Monate Vollzeit.
Ich war davon ausgegangen, dass meine Zeit als Werkstudent grundsätzlich keine Auswirkungen auf meine Stufenlaufzeit hat.
Bis ein Kollege, der ebenfalls mehrere Jahre Werkstudent war und dann in Vollzeit angefangen hat, mir berichtete, dass ihm auf Nachfrage die volle Zeit anerkannt wurde. Er wurde nach ca. einem Jahr in Vollzeit direkt von Stufe 1 auf 3 versetzt. Soweit ich das beurteilen kann, ist der einzige unterschied zwischen uns, dass ich die zweiwöchige Unterbrechung hatte.
Auf Nachfrage bei der Personalabteilung wurde mir mitgeteilt, dass eine Widereinstellung zu einem Neubeginn der Stufenlaufzeit führt. Deswegen sei eine höhere Einstufung bei mir nicht möglich.
Bei meiner Recherche bin ich auf Fälle gestoßen, in denen es heißt, dass die "ununterbrochene Betriebszugehörigkeit" durch eine solch kurze Unterbrechung nicht neu beginnt. Leider finde ich keine spezifischen Aussagen zum TV-V.
Kann mich jemand aufklären, ob das für mich einfach wirklich saublöd gelaufen ist? Oder ob es rechtliche Aspekte gibt, mit denen ich argumentieren kann?
Vielen Dank und viele Grüße!
ich bin seit 3 Jahren und 3 Monaten bei meinem Arbeitgeber angestellt.
- 2 Jahre als Werkstudent.
- 14-tägige Unterbrechung, weil Anschlussvertrag nicht rechtzeitig fertig geworden ist.
- 4 Monate als Werkstudent.
- knapp 11 Monate Vollzeit.
Ich war davon ausgegangen, dass meine Zeit als Werkstudent grundsätzlich keine Auswirkungen auf meine Stufenlaufzeit hat.
Bis ein Kollege, der ebenfalls mehrere Jahre Werkstudent war und dann in Vollzeit angefangen hat, mir berichtete, dass ihm auf Nachfrage die volle Zeit anerkannt wurde. Er wurde nach ca. einem Jahr in Vollzeit direkt von Stufe 1 auf 3 versetzt. Soweit ich das beurteilen kann, ist der einzige unterschied zwischen uns, dass ich die zweiwöchige Unterbrechung hatte.
Auf Nachfrage bei der Personalabteilung wurde mir mitgeteilt, dass eine Widereinstellung zu einem Neubeginn der Stufenlaufzeit führt. Deswegen sei eine höhere Einstufung bei mir nicht möglich.
Bei meiner Recherche bin ich auf Fälle gestoßen, in denen es heißt, dass die "ununterbrochene Betriebszugehörigkeit" durch eine solch kurze Unterbrechung nicht neu beginnt. Leider finde ich keine spezifischen Aussagen zum TV-V.
Kann mich jemand aufklären, ob das für mich einfach wirklich saublöd gelaufen ist? Oder ob es rechtliche Aspekte gibt, mit denen ich argumentieren kann?
Vielen Dank und viele Grüße!