Betriebsurlaub Kita
#1

Hallo, nach wie vor legen Arbeitgeber in den Kitas die kompletten Urlaubstage für das Personal fest.
Was ist mit der drei/fünftel Grenze, die besagt, dass der Arbeitgeber nur bedingt Betriebsferien / Zwangsurlaub festlegen darf?
Ist diese weiterhin gültig?
Hg Roswitha
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#2

Die drei/fünftel Regelung muss auch in Kitas angewandt werden. Kenn auch keine Kita, welche 30 Tage geschlossen hat im Jahr.

Wenn mehr Tage geschlossen sind, wo Personal Urlaub nehmen muss, als die 18 Tage, dann hat das jeweilige Team dies gemeinsam entschieden, wenn es zum Beispiel besonders viele Brückentage gibt. Damit müssen aber auch alle einverstanden sein.
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#3

Also reicht es aus, wenn nur eine Mitarbeiterin im Team nicht damit einverstanden ist, dass mehr als drei/fünftel der Urlaubstage im Team verplant werden?
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#4

Ich bin neu in ein Team gekommen und dort sind 26 Urlaubstage verplant, womit ich überhaupt nicht einverstanden bin.
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#5

(08.10.2025, 14:27)Gast schrieb:  Also reicht es aus, wenn nur eine Mitarbeiterin im Team nicht damit einverstanden ist, dass mehr als drei/fünftel der Urlaubstage im Team verplant werden?

Es reicht aus, wenn der Personalrat/Betriebsrat nicht einverstanden ist. Der einzelne Mitarbeiter hat kein Vetorecht.
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