Betriebsurlaub Kita
#1

Hallo, nach wie vor legen Arbeitgeber in den Kitas die kompletten Urlaubstage für das Personal fest.
Was ist mit der drei/fünftel Grenze, die besagt, dass der Arbeitgeber nur bedingt Betriebsferien / Zwangsurlaub festlegen darf?
Ist diese weiterhin gültig?
Hg Roswitha
Zitieren
#2

Die drei/fünftel Regelung muss auch in Kitas angewandt werden. Kenn auch keine Kita, welche 30 Tage geschlossen hat im Jahr.

Wenn mehr Tage geschlossen sind, wo Personal Urlaub nehmen muss, als die 18 Tage, dann hat das jeweilige Team dies gemeinsam entschieden, wenn es zum Beispiel besonders viele Brückentage gibt. Damit müssen aber auch alle einverstanden sein.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst