Betriebsratsvorsitzende zum Personalchef?
#1

Guten Tag,

ich habe hier eine Problem, wer kann hier eine Hilfestellung geben?

Fall:
Unsere Betriebsratsvorsitzende ist von heute auf Morgen auf die andere Seite gewechselt, ist jetzt die Personalchefin.
Und fängt jetzt an, unsere Zuschläge zu streichen und Gehaltskürzungen durchzuführen.
Ist der Wechsel so möglich, dass jetzt die Internas vom Betriebsrat gegen die Mitarbeiter verwendet werden?

Im Betriebsverfassungsgesetz:

Nach § 37 Abs. 5 BetrVG dürfen Mitglieder des Betriebsrats während ihrer Amtszeit und innerhalb eines Jahres nach Beendigung ihrer Amtszeit nur mit Tätigkeiten beschäftigt werden, die den Tätigkeiten vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung gleichwertig sind.



§ 78 Schutzbestimmungen
Die Mitglieder des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und
Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und
Auszubildendenvertretung, des Wirtschaftsausschusses, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der in § 3 Abs.
1 genannten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, einer tariflichen Schlichtungsstelle (§ 76 Abs.
8) und einer betrieblichen Beschwerdestelle (§ 86) sowie Auskunftspersonen (§ 80 Abs. 2 Satz 3) dürfen in der
Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt
oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung
Zitieren
#2

Hier würde ich eine Gewerkschaft zu rate ziehen. Wir wenden das BayPVG an, kenne mich daher leider nicht im BetrVG aus.
Zitieren
#3

Beide §en haben doch zum Ziel BR's oder PR's zu schützen. Das Problem ist doch aber, dass jemand aus dem BR jetzt in der Personalstelle arbeitet. Damit verliert sie aber die Wählbarkeit. Sie muss raus aus dem BR. Und dann kann Sie auch nur kürzen, wo es rechtens ist.
Alles aus der hohlen Hand beantwortet. Bin auch nur Personalratsmitgied und kein BRler
Gruß pumukel
Zitieren
#4

Betriebsräte haben teils andere Gesetze als wir Personalräte.
Aber hier ein möglicher Ansatz:
Laut Bayerischem Personalvertretungsrecht sind Beschäftigte die zu selbstständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten der Dienststelle befugt sind nicht wählbar. Also scheiden sie mit Übernahme eines solchen Amtes aus dem Personalrat aus.
Notfalls muss das gerichtlich geklärt werden.

Meines Erachtens ist diese Konstellation ein absolutes no go.
Zitieren
#5

...die Frage ist nicht, ob sie weiterhin PR-Mitglied bleibt, sondern ob dieser Wechsel überhaupt möglich ist..
...die Beibehaltung des PR-Mandats halte ich für ausgeschlossen...
...den Wechsel auf die neue Stelle halte ich für durchaus möglich, andernfalls wäre dies eine Benachteiligung eines PR-Mitgliedes...
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Bewerbung als Personalchef
- Persönliche "Kriegsführung" zwischen Mitarbeiter und Personalchef

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers