Betriebsbedingte Kündigung im TVöD
#1

Wir sind ein kleiner freier Träger (gUG) und betreiben zwei kleinere Kita`s mit jeweils 23 bzw. 27 Kitaplätzen. Die Einrichtung mit den 23 Kindern wird zum 31.08. betriebsbedingt (zu wenig Anmeldungen) geschlossen. Im AV ist für zwei MA die Kündigungsfrist mit 6 Wochen zum Quartalsende festgelegt. In der Vergütungsklausel ist jedoch geregelt, dass die MA in Anlehnung an den TVöD bezahlt werden. Der Satz ist so formuliert: " Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Vergütung in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD) in Verbindung mit der Entgeltordnung und dem jeweils gültigen Tarifvertrag zum TvöD."
Kann ich die MA zum 31.08.2026 kündigen, wenn sie bereits seit sieben bzw. acht Jahren in der Einrichtung tätig sind ?
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#2

"Kann ich die MA zum 31.08.2026 kündigen, wenn sie bereits seit sieben bzw. acht Jahren in der Einrichtung tätig sind ?"
Die Klausel führt nicht zur Anwendbarkeit der Kündigungsregelungen im TVöD. Allerdings führt die vertragliche Regelung dazu, dass nur zum 30.6. oder 30.9. gekündigt werden kann. Auch ist ergänzend die gesetzliche Kündigungsfrist zu beachten (BGB § 622; 2 bzw. 3 Monate zum Monatsende.). Diese ist ebenfalls einzuhalten.
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