Betriebsausflug
#1

Wir machen einen Betriebsausflug und ich habe meine Teilnahme zugesagt.
Jetzt habe ich aber erfahren, dass für diesen Tag ein Tag Urlaub abgezogen werden soll.
Darf der AG dies? Ist dies rechtens?
Meines Wissens nach, da dies ja eine betriebl. Veranstaltung ist, ist dies ja auch Arbeitszeit oder etwa nicht?
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#2

Hallo Gast,

meines Wissens darf kein Urlaub abgezogen werden. Bei uns ist es die Zeit der tatsächlichen Arbeitszeit. Ich habe nämlich an diesem Tag immer frei und bekomme meine Arbeitszeit nachgebucht.

Gruß Meister
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#3

Hallo,
das kommt darauf an wie es bei euch geregelt ist.
Wenn die Dienststelle sagt ihr müsst Freizeitausgleich bei der Teilnahme nehmen, dann können sie aber auch nicht verlangen dass jeder mitfährt.
Urlaub dafür abzuziehen geht m.E. gar nicht.
Bei uns ist es so geregelt, dass für den Betriebsausflug die Sollzeit gerechnet wird. Ein Bereich muss an einem Samstag fahren, die bekommen einen Urlaubstag gutgeschrieben.
Wer Urlaub hat und trotzdem mitfahren will, der macht dies in seiner Freizeit.

Gruß
Roland
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