26.08.2026, 13:54
Hallo. Die KiTa macht einen Betriebsausflug, KiTa ist also zu, Mitarbeiterin Küche/Hauswirtschaft muss einen Urlaubstag nehmen. Begründung: Eine Hauswirtschaftskraft darf nicht alleine in der KiTa sein, es könnte ihr ja etwas passieren und keine/r wäre da. Arbeit wäre aber vorhanden. Wie ist das gesetzlich (TVöD-V) geregelt? Danke. Gruß A.


