02.11.2018, 11:20
Das Rathaus wird wegen des Betriebsausfluges geschlossen. Der Bürgermeister ordnet für die, die nicht mitfahren, Dienstzeitausgleich oder ersatzweise Urlaub an. Begründung: Ein normaler Dienstbetrieb und somit ein ordnungsgemäßer Dienstablauf ist nicht möglich.
Meine Frage ist nun, muss er mir nicht den Zugang zum Arbeitsplatz ermöglichen? Auch wenn das Rathaus geschlossen ist, kann man am Computer arbeiten.
Meine Frage ist nun, muss er mir nicht den Zugang zum Arbeitsplatz ermöglichen? Auch wenn das Rathaus geschlossen ist, kann man am Computer arbeiten.