Betriebliche Kommission - Beteiligungskonflikte
#1

Hallo Zusammen!

Es gibt einmal wieder eine delikate Problematik in Verbindung mit den Regelungen des Leistungsentgelts bzw. der sog. Nasenprämie. Wenn eine diesbezügliche DV (einseitig seitens der DS) gekündigt wird, ist abermals eine Tarifliche Kommission einzusetzen, welche die entsprechenden Regelungen neu aushandelt. Es ist, aus Sicht der tariflich Beschäftigten, jedoch eigentlich höchst bedenklich, dass hautsächlich Beamte über die Verteilung der Mittel entscheiden, die die tariflich Beschäftigten selbst erwirtschaftet haben. Und die Krux bei dieser Sache ist, sie haben sogar die Möglichkeit, die tariflich Beschäftigten dabei zweimal über den Tisch zu ziehen. Diese Leute legen die Verteilungskriterien mit fest und entscheiden später auch noch darüber, wer letztlich wieviel Nasenprämie bekommt. Das kann eigentlich nicht sein. Was würde passieren, wenn man in der Betrieblichen Kommission keine Einigkeit erzielt und der PR insofern das untergejubelte Papier nicht gegenzeichnen kann? Es kann und darf doch dann wohl auch nicht sein, dass die DS das Geld einfach nicht auszahlt. Diese ganze Geschichte ist an allen Ecken und Enden mit Problemen übersäht. Noch eine Frage, was die Besetzung der tariflichen Kommission betrifft: Kann man von PR-Seite her, einfordern, dass ein Außenstehender (Vertreter einer Gewerkschaft oder ein RA) an den jeweiligen Sitzungen teilnimmt, der die Interessen der Belegschaft vertritt? Es würde im Prinzip schon reichen, wenn ein solcher Vertreter antragsberechtigt bzw. in beratender Funktion den Sitzungen beiwohnen könnte. Habt Ihr mit so etwas bereits Erfahrungen gesammelt? Für Euere Beiträge herzlich Dank. Glück auf Icon_lol Haegar
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#2

Hallo Haegar,

laut unserem Personalvertretungsgesetz (BayPVG) haben die Betriebsparteien, sprich DS und PR ein betriebliches System zur Leistungsbewertung zu erarbeiten. Die betriebliche Kommission wirkt dabei nur mit.
Die betriebliche Kommission setzt sich aus Mitglieder zusammen die je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Personalrat bestimmt werden.
Bei uns sind zwei PR der Bgm und der Personalchef in der betriebl. Kommission.
Das System zur Leistungsbewertung wurde vom Personalrat entworfen und auch so übernommen. Ich denke mal wir haben das beste für unsere Kollegen rausgeholt.
Muss natürlich dazu sagen, dass wir noch keinen Beamten im PR haben.
Wenn kein System besteht, hat die Dienststelle trotzdem die Verpflichtung zur jährlichen Auszahlung der Leistungsentgelte. Ausserdem wird der Kommunale Prüfungsverband dies bemängeln, da laut Tarifvertrag eine Verpflichtung zur leistungsorientierten Bezahlung besteht.
Ich denk aber mal wir sind uns einig, dass wir auf diesen Mist verzichten könnten.

Grüße
Roland
Hi,

ups, das steht natürlich nicht im Prsonalvertretungsrecht sondern im § 18 TVöD. Für meinen Bereich im §18 (VKA).
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