Beteiligungsrechte bei der Genehmigung von Altersteilzeit
#1

Hallo Zusammen,

im Zusammenhang mit einigen Anträgen auf Altersteilzeit treten folgende Fragen auf:
Wie weit gehen die Beteiligungsrechte des Personalrates (Bayern) bei der Genehmigung von Altersteilzeit?
Muß der Personalrat bei der Bewilligung oder nur bei der Ablehnung beteiligt werden?
Steht es dem Personalrat zu, die Auswahlkriterien (bei mehreren Anträgen) festzulegen?

Herzlichen Dank für die Beantwortung

"Neu hier"

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#2

S10347

vielleicht hilft der Link zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG) weiter

--> http://www.bpv.de/downloads/bayerischesp...gesetz.pdf

063

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#3

hallo, ich versuche es mal ohne alle § zu zitieren:
Der PR hat darüber zu wachen, dass Gesetze für die Arbeitnehmer/innen eingehalten werden. Dazu gehört auch, dass alle Beschäftigten gleich behandelt werden. Daraus ergibt sich bei der Altersteilzeit, dass Regeln geschaffen werden, die für alle verbindlich sind. Hier ist der PR zu beteiligen.
Gruß Pumukel
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#4

Die Genehmigung der Altersteilzeit im Einzelfall halte ich, wenn nicht dienststelleninterne Regelungen, die eine Beteiligung vorsehen, dazu existieren, nicht für beteiligungspflichtig. Es handelt sich streng genommen um eine Reduzierung der Arbeitszeit im Einzelarbeitsverhältnis. Da das keine Maßnahme des Dienststellenleiters ist und die Verringerung der Arbeitszeit kein Mitbestimmungstatbestand ist (anders als die Aufstockung der Arbeitszeit, die, wenn sie nicht nur geringfügig ist eine Einstellung darstellt): keine Mitbestimmung.
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