Beteiligung des Personalrates bei Entscheidungen über Fortbildungen
#1

Bei einer Schulung fiel so nebenbei der Hinweis, dass der Personalrat auch über Einzelentscheidungen über Fortbildung informiert und beteiligt werden muss. Im LPVG Baden-Württemberg habe ich lediglich gefunden, dass der Personalrat allgemein ein Mitwirkungsrecht hat. Woraus kann ein Mitwirkungsrecht bei z.B. Ablehnungen von Fortbildungen abgeleitet werden?
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#2

Hallo,
es könnte § 79 Absatz 3 Nr. 9 des Gesetzes sein?
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