19.08.2019, 07:08
Bei einer Schulung fiel so nebenbei der Hinweis, dass der Personalrat auch über Einzelentscheidungen über Fortbildung informiert und beteiligt werden muss. Im LPVG Baden-Württemberg habe ich lediglich gefunden, dass der Personalrat allgemein ein Mitwirkungsrecht hat. Woraus kann ein Mitwirkungsrecht bei z.B. Ablehnungen von Fortbildungen abgeleitet werden?