Beschwerde über Personalratsvorstand
#1

Guten Tag, ich habe eine Frage: Bei uns kommt das Bundespersonalvertretungsgesetz zur Anwendung. Wir haben alle zwei Wochen Personalratssitzungen. Manchmal kommt es zu Streitigkeiten und lauten Auseinandersetzungen zwischen den Personalräten. Kann ich den freigestellten Personalratsvorsitzenden, der sich extrem daneben benimmt und beleidigend wird, auf einen Verstoß hinweisen? Wenn ja, auf welchen Verstoß? Handelt es sich dabei um einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung? Und wo kann man sich als ,normales‘ Personalratsmitglied über den Personalratsvorstand beschweren, zum Beispiel bei der leitenden Dienststelle bzw. der Personalabteilung? Oder gibt es andere Stellen?
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#2

"Kann ich den freigestellten Personalratsvorsitzenden, der sich extrem daneben benimmt und beleidigend wird, auf einen Verstoß hinweisen? "
Ja.

"Wenn ja, auf welchen Verstoß?"
Erstmal das was man selber als Verstoß gegen was auch immer ansieht.

"Handelt es sich dabei um einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung? "
kommt darauf an was in der Geschäftsordnung steht. Aber wenn es wirklich um Beleidigungen im strafrechtlichen Sinne geht, wäre die Geschäftsordnung eher nachrangig zu betrachten.

"Und wo kann man sich als ,normales‘ Personalratsmitglied über den Personalratsvorstand beschweren"
Sinnvollerweise im Personalrat. Ggf. mit Ziel der Abwahl ggf. Ausschluss aus dem Personalrat.

"zum Beispiel bei der leitenden Dienststelle bzw. der Personalabteilung?"
Wenn man es im Personalrat nicht geklärt bekommt, hat man als Gremium ein Problem.

Es kann ein arbeitsrechtlicher Verstoß sein (==> Abmahnung, ggf. Kündigung) oder beamtenrechtlich (Disziplinarverfahren).
Beleidigungen können auch strafrechtlich relevant sein. Aber meist wird man da auf den Privatklageweg verwiesen werden.
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#3

Deine folgende Antwort:
,Sinnvollerweise im Personalrat. Ggf. mit Ziel der Abwahl ggf. Ausschluss aus dem Personalrat.‘ ….. Macht für mich absolut keinen Sinn.

Der Hintergrund ist, dass die freigestellten Personalräte die Mehrheit der Sitze im Personalrat innehaben und dies in den Sitzungen auch deutlich spüren lassen, indem sie herablassend über die restlichen Personalräte sprechen und sich über die anderen Mitglieder (meistens unterschwellig) lustig machen. Daher sehe ich keinen Nutzen darin, mich beim Personalrat über die freigestellten Personalräte zu beschweren.

Es ist jedoch klar, dass wir ein Problem im Gremium haben, das dringend geklärt werden muss. Deshalb frage ich mich, welchen offiziellen Weg man einschlagen kann, um sich über das Verhalten der freigestellten Personalräte zu beschweren. Ich führe z.B Protokolle darüber welche blöden Sprüche bzw. Witze gemacht werden, weiss jedoch nicht, wo ich mich beklagen bzw. Beschweren kann. Lg.
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#4

"Deine folgende Antwort:
,Sinnvollerweise im Personalrat. Ggf. mit Ziel der Abwahl ggf. Ausschluss aus dem Personalrat.‘ ….. Macht für mich absolut keinen Sinn."
Das es für dich "absolut keinen Sinn" macht kann ich nicht ausschließen. Ich kenne dich ja nicht. Aber es ist die zutreffende Antwort zu den bevorzugst anzuwendenden Instrumente. Aber man bekommt einen Eindruck über das Problem wenn man hier von absolut keinen Sinn spricht. Ob die anderen auch Protokoll über deine Aussagen führen, wenn sie im Gremium ähnlich sind...

"Der Hintergrund ist, dass die freigestellten Personalräte die Mehrheit der Sitze im Personalrat innehaben und dies in den Sitzungen auch deutlich spüren lassen, indem sie herablassend über die restlichen Personalräte sprechen und sich über die anderen Mitglieder (meistens unterschwellig) lustig machen. Daher sehe ich keinen Nutzen darin, mich beim Personalrat über die freigestellten Personalräte zu beschweren."

Wenn man keine Mehrheit hat bzw. die Mehrheit im Gremium das Verhalten des Vorstandes ok findet ist es so. Aber als Personalrat den Konflikt direkt zur Dienststelle zu tragen ist selten eine kluge Strategie.
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