Bestandsschutz Eingruppierung
#1

Hallo,

Ich bin 57 Jahre und seit 8 Jahren bei einer Gemeinde beschäftigt. Der neue Bürgermeister möchte meinen Arbeitsplatz umstrukturieren und mir eine neue Tätigkeit geben (u.a. Wahlen), damit meine bisherige Gruppe E8 gewährleistet bleibt. Dies möchte ich nicht ausüben. Kann man mir nun eine Gehaltsgruppe wegnehmen? Gilt hier nicht Bestandsschutz ab 55 Jahren?

LG
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#2

Ablehnen kannst du die neuen Aufgaben eigentlich nicht, wenn diese der bisherigen Entgeltgruppe entsprechen. Das kann auch zu Abmahnung und wenn es bei der Weigerung bleibt zur Kündigung führen.
Wenn du sich darauf einigst, Aufgaben einer niedrigeren Entgeltgruppe wahrzunehmen, dann führt dies grundsätzlich auch zur Herabgruppierung.
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