Besondere Bestimmungen für AN im Fahrdienst
#1

Besondere Bestimmungen für AN im Fahrdienst gemäß § 23 TV-N Niedersachsen
 
Moin,
§ 2 Abs. 1 Eine Dienstschicht liegt innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Stunden.
Darf ich im Notfall (Not am Mann) den Zeitraum auf 13 Stunden oder 14 Stunden
erhöhen?
 
§ 2 Abs. 2 Die ununterbrochene Ruhezeit zwischen zwei Dienstschichten muss
mindestens elf Stunden betragen.

Sind die elf Stunden laut Tarifvertrag bindend oder darf das Fahrpersonal, wenn
es möchte, um morgens z.B. einen Einsatzwagen zu fahren verkürzen?
 
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
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#2

"Sind die elf Stunden laut Tarifvertrag bindend"
Im Kern sind schon die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes bindend. Der Tarifvertrag bekräftigt es nur.
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