Besoldungsfrage
#1

Ein Beamter mit der Besoldungsgruppe A15 besetzt eine Stelle im Amt A auf der er nicht gebraucht wird und auch kaum Aufgaben hat.
Ein Amtsleiter eines Nachbarbezirksamtes Amt B braucht diesen Beamten mit eben dieser Qualifikation dringend und fordert den Beamten an, kann ihn aber nur eine A14 Stelle mit Besoldungsausgleich geben. Der Beamte will das nicht und besteht auf die A15. Leider ist keine freie A15 in eben Amt B
Kann der Amtsleiter ihn trotzdem anfordern oder nicht?
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#2

Klar kann er ihn anfordern. Warum auch nicht? Der Beamte mit seiner A15 kann aber selbst entscheiden, ob er da hin will, da er einen Anspruch auf amtsangemessene Bezahlung hat. Eine Bezahlung in A14 ist gar nicht möglich. Wenn alle mitspielen, kann er auf die A14er Stelle gesetzt werden.
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#3

sollte kein Problem sein, wenn Amt A und Amt B den selben Arbeitgeber haben; hier besteht in soweit ein weites Organisationsermessen des Arbeitgebers und ein Beamter kann auf innerhalb seiner Laufbahngruppe auf jede Stelle beim Arbeitgeber gesetzt werden. Wird dem Beamten vielleicht auch lieber sein. Also einfach Stellentausch organisieren d.h. die A14 Stelle geht nach Amt A und der Beamte geht mit seiner A15 nach Amt B und alle sind glücklich ... so einfach kann öffentlicher Dienst sein ... ;-))
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#4

Problem liegt darin das der Beamte zur Zeit "ausgliehen" ist man ihn aber gern vollständig in diesem Amt hätte. Der Beamte würde aber nur einer Versetzung zustimmen wenn er die A15 bekäme. Das geht nicht da das Amt keine A15Stellen hat. So hat man angeboten er geht auf eine A14Stelle und bekommt die Bezahlung der A15. Damit ist der Beamte nicht einverstanden.
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#5

Moin,

(07.04.2014, 18:17)Gast schrieb:  Problem liegt darin das der Beamte zur Zeit "ausgliehen" ist man ihn aber gern vollständig in diesem Amt hätte. Der Beamte würde aber nur einer Versetzung zustimmen wenn er die A15 bekäme. Das geht nicht da das Amt keine A15Stellen hat. So hat man angeboten er geht auf eine A14Stelle und bekommt die Bezahlung der A15. Damit ist der Beamte nicht einverstanden.

Dann muss er wohl zurückgehen. Ich sehe da kein Problem.

Grüße
1887

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