Besoldung bei Versetzung
#1

Hallo Kollegen,

bei mir steht eine Versetzung zum 24.09 an. Die beteiligten Kommunen haben sich auf diesen Termin geeinigt. Der abgebende Dienstherr hat, nachdem ich es getan hatte, der Versetzung zugestimmt, meine Personalakte an den Aufnehmenden geschickt und gleich mein Entgelt für September anteilig gekürzt. Da eine offizielle Verfügung meines ab dem 24.09 neuen Dienstherrn noch aussteht, bin ich der Meinung, diese Kürzung ist nicht rechtmäßig. Liege ich da falsch? Falls nein, welche Möglichkeiten habe ich, die volle Auszahlung meines mir (zumindest zum jetzigen Zeitpunkt noch zustehenden vollen) Septembergehaltes durchzusetzen?

Vielen Dank
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#2

das heißt, Du willst den ganzen September noch bei deinem alten Arbeitgeber bleiben.

Dann solltest Du das Datum auf den 01.10. ändern lassen.

Gruß
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#3

Die Versetzung erfolgt zum 24.09.2012. Dann bekommst Du auch nur das anteilige Gehalt. Ist doch klar.
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#4

Ich will zum 24.09 wechseln. Ich will aber meine volle Besoldung haben, solange die Versetzung nicht 1000 %-ig sicher ist (Verfügung des aufnehmenden Dienstherrn fehlt ja noch). Die paar anteiligen Tage werden ja dann zurückgefordert. Das ist ja auch ok. Aber die Praxis, das Septembergehalt schon "vorsorglich" anteilig einzubehalten, kann doch nicht rechtmäßig sein!?
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#5

Moin,

ein Forum hilft da herzlich wenig und durchsetzen wirst Du das mit viel Glück (wir haben heute den 04.09.) allenfalls über eine einstweilige Anordnung. Da hilft nur mit dem Dienstherrn zu sprechen. Für die egozentrische Sichtweise fehlt mir allerdings das Verständnis.

Grüße
1887
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#6

(04.09.2012, 06:26)Gast schrieb:  Ich will zum 24.09 wechseln. Ich will aber meine volle Besoldung haben, solange die Versetzung nicht 1000 %-ig sicher ist (Verfügung des aufnehmenden Dienstherrn fehlt ja noch).

Du scheidest doch bei deiner jetzigen Behörde zum 24.09. aus.
Warum sollte Dein jetziger Dienstherr, für Versäumnisse zwischen deinem neuen Arbeitgeber und dir die Verantwortung übernehmen ?
Dies müsste doch in deinem eigenen Interesse längst mit dem neuen AG geklärt sein.

Zitat: Die paar anteiligen Tage werden ja dann zurückgefordert. Das ist ja auch ok.

Hast Du sowenig Rücklagen gebildet, dass Du diese paar Tage nicht ohne Zahlung überstehen kannst ?
Vielleicht hat dein jetziger Dienstherr die Befürchtung, dass er die dann zuviel gezahlten Euros nicht mehr zurück erhält.

Zitat:Aber die Praxis, das Septembergehalt schon "vorsorglich" anteilig einzubehalten, kann doch nicht rechtmäßig sein!?

Dann nenn uns doch bitte eine Quelle für diese angeblich fehlerhafte Bearbeitung.

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#7

Wieso ist es egozentrisch, wenn man kein Geld/Zinsen verschenken will? Wenn alle Dienstherrn das so machen, kann man ja mal überschlagen, was dabei an Zinsen für die Angestellten/Beamten flöten geht. Wenn mir etwas zusteht, dann verzichte ich doch nicht freiwillig darauf. Aber das ist ja genau die Fräge.

Es ist ja kein Versäumnis irgendeiner Seite. Es ist halt alles sehr kurzfristig gelaufen.

Da ich u.a. ein Fragezeichen hinter meinen letzten Satz gesetzt habe, kann man sich sicherlich denken, dass genau dieses Einbehalten von mir hinterfragt wird. Wenn ich die Quelle wüsste, hätte ich hier nicht geschrieben.
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#8

(04.09.2012, 10:24)Gast schrieb:  Wieso ist es egozentrisch, wenn man kein Geld/Zinsen verschenken will? Wenn alle Dienstherrn das so machen, kann man ja mal überschlagen, was dabei an Zinsen für die Angestellten/Beamten flöten geht. Wenn mir etwas zusteht, dann verzichte ich doch nicht freiwillig darauf.

In diesem Fall empfehle einen Fachanwalt für Beamtenrecht zu kontaktieren.
Ich finde es ist bestimmt für die Zukunft wichtig, dass der alte, wie auch der neue Dienstherr über die Ernsthaftigkeit in Punkto Zinsverlust bei Gehaltszahlungen seines Beamten bescheid weiß. Icon_biggrin




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