Beschlussfähigkeit
#1

Hallo,
Ich habe eine Frage zur Beschlussfähigkeit. 

Wir sind aktuell 3 Mitglieder im Personalrat, ein Mitglied davon tritt Ende Februar aus persönlichen Gründen zurück, ein weiteres Mitglied  befindet sich aktuell und auf unbestimmte Zeit im Krankenstand. Da ich (PR-Vorsitzender) voraussichtlich ab März alleine dastehe, stellt sich für mich die Frage wie es danach weitergeht ? Es gibt keine Nachrücker.
Es ist meiner Meinung nach ein Problem, da ja eine 2/3 Mehrheit benötigt wird, oder irre ich mich?

Vielen Dank schonmal im voraus
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#2

Moinsen

In § 39 BPersVG ist dies wie folgt geregelt:

(1) Die Beschlüsse des Personalrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Stimmenthaltung gilt als Ablehnung. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
(2) Der Personalrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist; Vertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.

Nun zu Ihrem Problem:
Sie als Vorsitzender vertreten den Personalrat im Rahmen der von Ihrem PR gefassten Beschlüsse nach außen. Sie sind lediglich Vertreter in der Erklärung, nicht Vertreter im (eigenen) Willen. Sie müssen sich folglich streng (also zu 100%) an die von Ihrem PR gefassten Beschlüsse halten. Alle Erklärungen, die nicht von einem PR-Beschluss gedeckt sind, sind unwirksam. Haben Sie also keine Nachrücker resp. Ersatzmitglieder, sind Sie auf Dauer nicht beschlussfähig. Folglich ist ein Wahlvorstand zu bestimmen und der PR ist neu zu wählen. Da Sie aber nicht mehr beschlussfähig sind, hat dies durch die DStLtg zu erfolgen. Es sei denn, Sie sind eine Nebenstelle, dann erfolgt dies durch den "Hauptpersonalrat".

In diesem Sinne
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#3

Danke dir für die schnelle Antwort
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