Beschluss rückgängig machen
#1

Hallo, unser PR hat einen Beschluss mit Mehrheit der Stimmen abgelehnt. Nun hat unsere Geschäftsleitung den gleichen Beschluss leicht abgeändert zur nächsten PR Sitzung wieder eingereicht. Unsere PR Vorsitzende hat dann zur Abstimmung gebracht, dass der abgelehnte Beschluss für ungültig erklärt wird und somit der neue Beschluss erneut zur Abstimmung kommen kann. Plötzlich gab es dafür eine Mehrheit und der alte Beschluss wurde außer Kraft gesetzt und der neue mit Mehrheit beschlossen.
Das geht doch so nicht. Oder liege ich falsch? Der erste Beschluss hatte doch bereits rechtswirkung nach außen und kann daher nicht mehr abgeändert werden. Da das Gremium bei der zweiten Beschlussfassung personell auch anders besetzt war, sehe ich hier auch ein Problem. Wer kann helfen?
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#2

Die Ungültigkeitserklärung des alten Beschlusses ist problematisch. Diese war aber auch überflüssig, weil grundsätzlich über die neue Vorlage der Dienststelle zu entscheiden war. Der neue Beschluss dürfte deshalb gültig sein. Aber ohne mehr Details zu den Inhalten der Beschlüsse kann man es nicht mit letzter Sicherheit bewerten. Aber soweit es einfach nur die Ablehnung einer Maßnahme und dann die Annahme einer Maßnahme ohne weitere Beschlussteile war, ist es wirksam. Ansonsten ist es im Einzelfall zu prüfen- Wobei es in der Mehrzahl der Fälle insgesamt wirksam sein dürfte. Nur die Aufhebung des alten Beschlusses ist ggf. unwirksam. Aber das berührt nicht den neuen Beschluss.
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