Beschaffung Bürostühle
#1

Guten Tag,

ich habe mal eine Frage: Bei uns im Haus werden die ganzen Bürostühle durch neue ersetzt, da die alten abgenutzt sind.

Ich bin der Meinung das dies unter Art. 75 Abs. Nr. 8 BayPVG fällt jedoch ist unser Geschäftsstellenleiter der Meinung, da es keine besonderen Stühle sind nicht darunter fällt.

Wie seht ihr den Austausch der Stühle?

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#2

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ich bin nicht aus Bayern, aber ich finde nur einen passenden Abs. 8 Unter Bay. PVG §75 (1) 8: [undefined=undefined]"Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze"[/undefined]
Natürlich seid ihr da nicht in der Mitbestimmung. Anscheinend will euer Geschäftsstellenleiter ja die Bürostühle in den Ruhestand scxhicken und dies nicht länger hinausschieben. P033
Wenn er die Stühle über die Altersgrenze von 63 Jahren hinaus ihren Dienst tun lassen will, dann solltet ihr mit aller Macht einschreiten. Noch dazu wenn es eine Kollektivmaßnahme ist. Zumindest könnt ihr einen Sozialplan aufstellen. Die Stühle von Beamten hätten Vorrang, weil diese ja pro Woche länger benutzt wurden. ----- Sorry für den Zynismus - D020D020
aber Probleme habt ihrIcon_rolleyes

Wenn es um die Mitbestimmung bei der Einführung neuer Arbeitsmittel (oder so ähnlich) geht, dann würde ich neue Bürostühle mit neuem Druckerpapier vergleichen.... also keine Mitbestimmung
Gruß Pumukel
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#3

Hallo,

was mir so auf Anhieb einfällt, wenn ich solche Texte lese!

(19.04.2013, 11:54)Gast schrieb:  Guten Tag,

ich habe mal eine Frage: Bei uns im Haus werden die ganzen Bürostühle durch neue ersetzt, da die alten abgenutzt sind.

Wollt ihr bei der Farbauswahl gefragt werden ?
Mit anderen Worten keine politische Farbe, da es ja evt. beim Wahlkampf einen Vorteil für die jeweilige Partei darstellen könnte.

Ich bin der Meinung das dies unter Art. 75 Abs. Nr. 8 BayPVG fällt jedoch ist unser Geschäftsstellenleiter der Meinung, da es keine besonderen Stühle sind nicht darunter fällt.

Wie seht ihr den Austausch der Stühle?

Möglich wäre natürlich nur neue Stühle für die Personalräte zu akzeptieren und evt. noch für die Dienststellenleiter.

Die anderen Beamten und Beschäftigte... die benötigen doch keine, die arbeiten ja den ganzen Tag.

Kann natürlich sein, dass ich deine Frage falsch verstanden habe.

Wie mein Vorredner schon sagte - es gibt bestimmt wichtigeres.

Viele Grüße

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#4

Hallo Gast,
du meinst bestimmt Art. 75 Abs. 4 Nr. 8 BayPVG (Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen).
Ich versteh den Zynismus von Pumuckel und Merger, aber noch besser versteh ich deine Haltung.
Meines Erachtens ist der Personalrat verpflichtet alle Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen, damit die Kollegen vor Gesundheitsschädigungen geschützt werden.
Wenn die Dienststelle nun hergeht und die billigsten Bürostühle kauft, ohne die Beschäftigten zu beteiligen, wird es unausweichlich Gesundheitsschädigungen geben.
Der Personalrat sollte darauf drängen, dass mehrere Bürostühle zur Auswahl gestellt werden und auch von den Beschäftigten ausprobiert werden können. Schließlich sitzen die Beschäftigten teilweise 8 Stunden darauf und Rückenprobleme sind m.E. noch Volkskrankheit Nummer eins.
Also Mitbestimmung einfordern und evtl. Fachkraft für Arbeitssicherheit dazu nehmen.

Manche vergessen dass der Personalrat für die Beschäftigten da ist.
Gruß
Roland
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#5

Moin,

unsere Personalräte werden bei der Festlegung von Ausstattungsstandards für Büros beteiligt. Dazu gehört auch die Festlegung auf ein Modell für Bürostühle. In Niedersachsen gibt es dazu den § 67 I Nr. 3 Mitbestimmung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze. Den gibt es auch in Bayern, allerdings nur als Mitwirkungspflichtigen Tatbestand. Im Gegensatz zu pumukel und Merger halte ich die Beschäftigung mit den Standards der Büroausstattung für eine wichtige Aufgabe, jedenfalls dann wenn die Betriebsmedizin nur rudimentäre Impulse gibt.

Grüße
1887
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