Beschäftigungszeit bei mehreren TVöD Arbeitgebern
#1

Hallo Zusammen,
ich bräuchte mal Hilfe.
Ich war 2,5 Jahre bei einer Gemeinde (zu BAT Zeiten)
Dann 15 Jahre bei einer Stadt und jetzt habe ich zu einer anderen Stadt gewechselt.
Heute habe ich nun meine Dienstzeitberechnung bekommen und die Dame vom Personalbüro meinte nur die Zeiten vom letzten AG werden auf die Beschäftigungszeit angerechnet, die 2,5 Jahre vom 1. AG (öff.D) dürften nicht mehr dazugerechnet werden, sie wäre letztes Jahr so geschult worden.
Aber in der Kommentierung (Haufe) steht doch alle AG die unter TVÖD fallen, oder? Die Wechsel waren nahtlos. Kann mir jemand bitte helfen?
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#2

Soweit ich weiß fehlt es hier an einer Klärung in der Rechtssprechung. Es gibt verschiedene Auslegungsmöglichkeiten der Regelung. Der Wortlaut deutet darauf hin, dass nur ein vorheriges Arbeitsverhältnis berücksichtigt wird. Allerdings wird diese Interpretation von mehreren Kommentaren (m.E. zurecht ) nicht geteilt. Dafür spricht auch die Rechtssprechung zu § 16 (3) TV-L in welcher sich eine ähnliche Formulierung findet.
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#3

Die Festsetzung ist korrekt.

Es können nur Zeiten beim selben AG. oder Zeiten aus dem öD anerkannt werden, wenn ein Wechsel vorliegt.
1. Tätigkeit in der Gemeinde
-> § 34 S. 1 und 3 TVöD sind nicht einschlägig, da kein unmittelbarer Wechsel zum derzeitigen Arbeitgeber stattgefunden hat.
2. Tätigkeit bei der Stadt
-> § 34 S. 3 TVöD ist einschlägig.

= es können nur die 15 Jahre anerkannt werden.
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#4

Naja ob es korrekt ist kann niemand sagen bis ein solcher Fall beim BAG landet. Ich würde durchaus Chancen sehen, dass man dort die Anerkennung der weiteren Zeiten durchsetzen könnte. Aber es durchzukämpfen für ein früheres Dienstjubiläum dürfte sich halt kaum lohnen.
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