Beschäftigungen für den Zweckverband
#1

In unserem Kommunalbereich wird beabsichtigt einen Zweckverband zu gründen. Für diesen Zweckverband sollen Beschäftigte eingestellt werden, ggfls. sollen Beschäftigte aus den einzelnen Kommunalverwaltungen abgeordnet werden.
Wie könntet Ihr Euch die Personalleistung in so einem neu gegründeten Zweckverband vorstellen?
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#2

Moin,

vorstellbar ist alles was zulässig ist und hängt von vielen verschiedenen Sachen ab. Ist es ein Teilbetriebsübergang ist für einen Teil der Beschäftigten die Antwort vorgegeben. Arbeiten Verwaltungen mit gegensätzlichen Vorstellungen zusammen wäre es ratsam einen hohen Anteil fremdeingestellter Beschäftigter zu haben. Ist es ein geringer Verwaltungsanteil, kann auch eine der beteiligten Verwaltungen diese als Dienstleistung für den Zweckverband erledigen.

Lösungen sollten sich immer am Problem orientieren, von daher könnte ich jetzt nicht wirklich zielführend antworten...

Grüße
1887
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#3

Denkbär wäre auch eine Arbeitskraft-Überlassung. Der Mitarbeiter bleibt weiter Angestellter der Kommune und die Kommune stellt für die Überlassung dem Zweckverband eine Rechnung.

Aus Erfahrung ist es meiner Meinung nach aber am sinnvollsten, den Zweckverband direkt in den Kommunalbereich einzugliedern als diesen auszugliedern.

Für tiefere Ideen müsste man die Konstellation kennen bzw. die Aufgabe des Zweckverbandes (RPA, TW/AW, EDV IT etc).

Maik
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#4

Vielen Dank für die Antworten. Aufgabe des Zweckverbandes soll EDV IT sein.
Es gibt demnächst eine Besprechung. Vielleicht weiß ich dann mehr.
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#5

In dem Fall würde ich die Angestellten direkt beim Zweckverband anstellen und eine Umlagen-Rechnung an die beteiligten Kommunen schicken. Das wäre rechtlich das sauberste Szenario aus meiner Sicht.

Maik
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