Berufsunfähigkeit wegen Bandscheibenleiden ?
#1

HILFE !!!

Hallo Zusammen,

ich bin seit 1998 im öffenlichen Dienst als Arbeiter beschäftigt, jetzt bin ich seit ca. 6 Monaten auf Grund eines Bandscheibenleidens krank.

Ich wurde von meinen Vorgesetzten als Simulant dargestellt und auf Grund dessen zu einem Gutachter geschickt. Vom Gutachter wurde entschieden, dass ich nicht mehr für meinen erlernten Beruf einsetzbar bin.

Was kann ich machen, ich will meine Arbeit beim öffentlichen Dienst nicht verlieren.
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#2

Wenn Du kein Spezialist für irgendwas bist, sprich doch mal mit dem Personalamt und Personalrat. Vielleicht gibt es eine geeignetere Stelle für Dich beim gleichen Arbeitgeber. Je nach dem wie groß die Behörde ist, geht da doch vielleicht was.
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#3

Hallo,

bei welcher Art von "Gutachter" hat Sie ihr Vorgesetzter geschickt? Interessant wäre in diesem Zusammenhang, welcher Vorgesetzter. War es der Dienstherr?

Und so einfach vor die Tür setzen geht nun auch nicht. Mal ganz neben bei: Es besteht doch sicherlich auch die Möglichkeit durch geeignete Maßnahmen am Arbeitsplatz (wenn es nicht der Bauhof ist) dem bestehenden Bandscheibenleiden gerecht zu werden.
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#4

(26.05.2010, 09:34)Drohne schrieb:  Hallo,

bei welcher Art von "Gutachter" hat Sie ihr Vorgesetzter geschickt? Interessant wäre in diesem Zusammenhang, welcher Vorgesetzter. War es der Dienstherr?

Und so einfach vor die Tür setzen geht nun auch nicht. Mal ganz neben bei: Es besteht doch sicherlich auch die Möglichkeit durch geeignete Maßnahmen am Arbeitsplatz (wenn es nicht der Bauhof ist) dem bestehenden Bandscheibenleiden gerecht zu werden.

Erst einmal muss beurteilt werden, ob es sich um eine Berufsunfähigkeit handelt oder um eine Erwerbsminderung! Hierfür sind medizinische Gutachten notwendig, die in der Regel durch die Deutsche Rentenversicherung (medizinischer Dienst) durchgeführt werden. Erst nach der Gutachtenerstellung wird z.B. festgestellt, ob Sie zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten können (egal was für eine Tätigkeit) oder weniger als drei Stunden täglich.
Man nennt dieses auch teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente. Sie haben dann auch Anspruch auf Ihre VBL-Rente.
Ihr Arbeitgeber ist in der Regel verpflichtet, Ihnen eine andere Tätigkeit zuzuweisen.
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