Berufsbezeichnung Frage
#1

Hallo,

als Verwaltungsfachangestellter bin ich derzeit in der EG 9a mit Zulage der Differenz zu EG 9c eingruppiert.
In einem Jahr erreiche ich meine 20 Dienstjahre. Welche Berufsbezeichnung darf ich dann führen? Weiterhin Verwaltungsfachangestellter oder darf ich mich dann Verwaltungsfachwirt nennen, da ja der prüfungsfreie Aufstieg vollzogen wurde?
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#2

Der tarifliche Verzicht auf die Qualifikation ist nicht mit dem entsprechenden Abschluss gleich zusetzen. Daraus ergibt sich also nicht das Recht sich Verwaltungsfachwirt zu nennen.
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