12.11.2021, 13:39
Hallo, ich bin als verbeamteter Studienrat seit Jahrzehnten an Gymnasien beschäftigt, beabsichtige aber in Kürze einen Umsetzungsantrag, um (zwar möglichst wie bisher in meinem Wohnbezirk zu bleiben) allerdings künftig an einem Oberstufenzentrum (OSZ) arbeiten zu können - wegen für mich attraktiverer Arbeitsbedingungen.
Eine 1.Frage ist, ob das problemlos ohne sonstige Voraussetzungen möglich wäre mit meinen 2 Fächern Mu/Ge/PW/Ethik - natürlich sofern es an den von mir favorisierten OSZ im Fächerkanon Philosophie, Politik, Geschichte bzw. Mu oder DS gibt.
2.Frage: Welche Schritte/Abläufe im klugen Vorgehen muss und sollte ich speziell vornehmen, um maximale Aussicht auf Erfolg zu haben (da ja Lehrermangel verbreitet, wenn auch nicht an meiner Schule momentan, und weil meine Beweggründe keine nachweislichen Notlagen/Behinderungen darstellen...)? Z.B. cleverer, lieber als Erstwunsch den Wunschbezirk zu wechseln und erst als Zweitwunsch mein Lieblings-OSZ im gleichen Bezirk anzugeben? Oder sollte ich vorher gleich direkt ein bedürftiges OSZ suchen, um die Schulleitung dort zu aktivieren?
3.Frage: Kann ich darauf vertrauen, dass der Wechsel an eine andere Schulart verbindlich bleibt, ohne dass mich später unfreiwillig diverse bedürftige ISS/Gymnasien "zurückholen" könnten? LG A.A.
Eine 1.Frage ist, ob das problemlos ohne sonstige Voraussetzungen möglich wäre mit meinen 2 Fächern Mu/Ge/PW/Ethik - natürlich sofern es an den von mir favorisierten OSZ im Fächerkanon Philosophie, Politik, Geschichte bzw. Mu oder DS gibt.
2.Frage: Welche Schritte/Abläufe im klugen Vorgehen muss und sollte ich speziell vornehmen, um maximale Aussicht auf Erfolg zu haben (da ja Lehrermangel verbreitet, wenn auch nicht an meiner Schule momentan, und weil meine Beweggründe keine nachweislichen Notlagen/Behinderungen darstellen...)? Z.B. cleverer, lieber als Erstwunsch den Wunschbezirk zu wechseln und erst als Zweitwunsch mein Lieblings-OSZ im gleichen Bezirk anzugeben? Oder sollte ich vorher gleich direkt ein bedürftiges OSZ suchen, um die Schulleitung dort zu aktivieren?
3.Frage: Kann ich darauf vertrauen, dass der Wechsel an eine andere Schulart verbindlich bleibt, ohne dass mich später unfreiwillig diverse bedürftige ISS/Gymnasien "zurückholen" könnten? LG A.A.