Bereitschaftsvergütung Sonderfall
#1

Hallo, 

ich bin auf der Suche nach einer geeigneten Form der Zusatzzahlung in Form von ständiger Bereitschaft. 
Bei mir ist es so, dass ich quasi immer, rund um die Uhr Bereitschaft habe, diese aber nur 2-4 Mal im Monat eintrifft.
Regelung besagten ja, dass man maximal x Stunden Pro Woche arbeiten darf und das x Wochen im Jahr oder Bereitschaft zu sein haben. 
Wenn aber bei uns ein Notfall ist, sollte ich zur Stelle sein. Die letzten 3 Jahre habe ich es unentgeltlich über mich ergehen lassen. 
Nun suche ich ein Beispiel, was ich meinem Personaler vorlegen kann. 
Ich hatte mir einen gewissen Prozentsatz Zuschlag und eine Überstundenregelung vorgestellt.
Wenn mir jemand helfen könnte, wäre das klasse. 

Viele Grüße

Florian
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#2

Der TvöD trifft eine Regelung zur Rufbereitschaft. Siehe §§ 7 (4) und 8 (3) TVöD.
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#3

(04.08.2020, 11:16)Gast schrieb:  Der TvöD trifft eine Regelung zur Rufbereitschaft. Siehe §§ 7 (4)  und 8 (3) TVöD.
Danke.
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